GBA-Beschluss

Acht Wirkstoffe vom Austausch ausgeschlossen

Acht weitere Wirkstoffe dürfen künftig in Apotheken nicht mehr durch günstigere oder rabattierte Präparate ausgetauscht werden, darunter ein häufig verordneter Gerinnungshemmer. Das hat der GBA beschlossen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Substitutionsausschlussliste wächst um acht weitere Wirkstoffe an: Das hat laut KBV der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Das Substitutionsverbot gelte auch dann, wenn der Arzt das Aut-idem-Feld auf dem Rezept frei gelassen hat.

Damit steige die Zahl der Wirkstoffe, die in Apotheken nicht gegen preisgünstigere oder rabattierte Präparate ausgetauscht werden dürfen, auf 16.

Neu auf der Substitutionsausschlussliste stehen unter anderem Phenobarbital und Phenprocoumon in Tablettenform.

Der GBA-Beschluss muss nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden, bevor er in Kraft treten kann. (mmi)

Die gesamte Substitutionsausschussliste finden Sie hier auf den Seiten der KBV.

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Kommentare
Gabriela Aures 25.04.201616:08 Uhr

Ärger vorprogrammiert :-(

Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte,

der Ärger ist vorprogrammiert....

Bisherige Praxis in den Apotheken :
1. Bei Erstverschreibung zumeist Abgabe des Rabattarzneimittels (zwangsläufig), auch wenn vom Arzt ein anderes Präparat verordnet war (Klassiker: Marcumar verordnet, Falithrom im Rabattvertrag)
2. Nach Wechsel des Rabattvertragspartner KEIN erneuter Austausch, da gerade bei diesen Stoffen mit geringer therapeutischer Breite die Wirkstoffspiegel stark schwanken können.
Wiederum der Klassiker OAK: Marcumar -> Phenprogamma -> Marcuphen(mittlerweile auch noch außer Handel)-> Falithrom
3. Wenn die Liste in Kraft ist, MÜSSEN die Apotheken das abgeben, was von der Praxis verordnet wurde, egal welche Verträge vorher galten oder was der Patient eingenommen hat.
4. Der Patient braucht ein neues Rezept, damit er das gewohnte Präparat weiterhin bekommen darf.

Leider dürfen die Apotheken bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste nicht mehr "nach Rücksprache mit dem Arzt gewohntes Präparat abzugeben" ergänzen oder sonstige Ergänzungen nach telefonischer Rücksprache vornehmen- das ist nicht erlaubt und bedeutet für die Apotheken die Vollabsetzung.
Anrufe aus Apotheken kommen also nicht, um die Arztpraxen zu ärgern !

Dieses Listenmonster ist für Sie und uns ApothekerInnen in der geltenden Ausführung so erstrebenswert wie ein Kropf.
Bleiben wir also geduldig (oder fatalistisch...)und stellen ein großes Glas Nuß-Nougat-Creme als Nervennahrung bereit :-)

Manchmal beschleicht mich das Gefühl, daß der G-BA solche widersinnigen Regelungen schafft, damit das Verhältnis (und gegenseitige Verständnis) von Ärzten und Apothekern nachhaltig belastet wird !

Mit besten Grüßen
Gabriela Aures
Rathaus Apotheke
85080 Gaimersheim



PD Dr. Hans-Robert Böhme 25.04.201607:27 Uhr

Politische Pharmakologie


Die politische Pharmakologie von Polit-Dilettanten schadet dem ganzen Volk und generiert Kosten !

s. www.drboehmeklipha.com Informationen für Fachkreise

"Pharmadialog" , "Muss denn jedes Arzneimittel so viel kosten" , u.w. Dümmlichkeiten ---- Mund halten und Grundlagen der Klinischen Pharmakologie begreifen lernen!

Dr. Thomas Georg Schätzler 24.04.201620:46 Uhr

Ein Offenbarungseid des G-BA?

Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut seine Substitutionsausschluss-Liste um eine weitere Tranche von Arzneimitteln erweitert, welche von den Apotheken generell nicht durch ein wirkstoffgleiches Produkt ersetzt werden dürfen, führt er seine eigene Gesundheits-, Krankheits- und Ordnungs-politische Existenzberechtigung ad absurdum.

Denn der G-BA war doch ursprünglich angetreten, uns Praxis-erfahrenen Ärztinnen und Ärzten "ex kathedra" weis machen zu wollen, dass es völlig gleichgültig sei, welche Generika von welchen Firmen weltweit, egal wo und unter welchen Umständen auch immer, produziert bzw. bei uns in Deutschland vertrieben oder rabattiert werden.

Die folgenden Medikamenten-Gruppen sind jetzt alle auf Grund von pharmakologischen-, galenischen- und bioverfügbarkeits-Daten n i c h t bioäquivalent bzw. damit n i c h t austauschbar:

Betaacetyldigoxin Tabletten
Ciclosporin Lösung zum Einnehmen
Ciclosporin Weichkapseln
Digitoxin Tabletten
Digoxin Tabletten
Levothyroxin-Natrium Tabletten
Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) Tabletten
Phenytoin Tabletten
Tacrolimus Hartkapseln
Buprenorphin (Pflaster)
Oxycodon (Retardtabletten)
Hydromorphon (Retardtabletten)
Phenobarbital (Tabletten)
Primidon (Tabletten)
Carbamazepin (Retardtabletten)
Valproinsäure (Retardtabletten)
Phenprocoumon (Tabletten).

Das ist schlicht und ergreifend eine Bankrotterklärung.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

P.S.: Wenn Horst Seehofer älter als vorvorgestern ist, wäre "Ullalalla" (WDR 2) Schmidt aus längst vergangenen BRD- vs. DDR-Zeiten übrig geblieben. Sie sollten Ihre Uhr auf die Sommerzeit umstellen, Herr Kollege Fischer.

Dr. Henning Fischer 22.04.201610:32 Uhr

Gott oh Gott, was hat uns Ulla Schmidt da eingebrockt !


Arzneimittelrichtlinie von über 400 Seiten und regelmäßige Erweiterung.

Früher ging es völlig problemlos ganz ohne diesen Mist!

Früher waren 80% des Aufwandes für ein Rezept medizinisch begründet, 20% Verwaltung, heute ist es umgekehrt.

Und niemand hat bisher gezählt, für wieviele Schäden und Todesfälle allein Rabattverträge und aut-idem verantwortlich sind.

Schlafen Sie ruhig, Frau Schmidt?

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