KV-Vertreterversammlung

Bayerns Ärzte wollen bessere „App auf Rezept“-Prüfung – und Geld

Die Verordnung zu Apps auf Rezept, aber auch das Patientendatenschutzgesetz bergen laut der KV-Vertreter noch einige Risiken für Patienten. Derweil hat die VV die Regeln für den Corona-Rettungsschirm beschlossen.

Von Birgit Fenzel Veröffentlicht:
App auf Rezept: Bayerns Ärzte hadern mit der Prüfung solcher Anwendungen. Für die Erstattung auf Kasse müssen sie ein Medizinprodukt der Klasse I oder IIa sein.

App auf Rezept: Bayerns Ärzte hadern mit der Prüfung solcher Anwendungen. Für die Erstattung auf Kasse müssen sie ein Medizinprodukt der Klasse I oder IIa sein.

© DragonImages / Getty Images / iStock

München. Digitalisierung ja, aber nicht auf Kosten der Patientensicherheit und nicht auf Kosten der Praxen. Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Bayern üben deutliche Kritik an der Rechtsverordnung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), über die Apps auf Rezept möglich werden, sowie am geplanten Patientendatenschutzgesetz.

In der DiGA-Verordnung sei „eine viel zu oberflächliche Prüfung vorgegeben und weder ein Wirksamkeitsnachweis noch ein Ausschluss von Nebenwirkungen und Risiken gefordert“, kritisierte der Vorstand der KV Bayerns (KVB) bei der Vertreterversammlung in München. Auf diesem Wege bringe man zwar eventuell rascher digitale Anwendungen in die Praxen, allerdings um den Preis einer Gefährdung des vertrauensvollen Verhältnisses zum Patienten.

Sorge um Datenweitergabe

Sehr umfassend fiel auch die Kritik am Patientendatenschutzgesetz (PSDG) aus. Als besonders heikle Punkte wurden dabei die Verarbeitung von Patientendaten durch die Krankenkassen, die vorgesehene Datenfreigabe zu Forschungszwecken sowie die Zuschreibung der Verantwortung für die Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (TI) an die Ärzte und Psychotherapeuten genannt.

Einstimmig verabschiedete die Vertreterversammlung gleich mehrere Resolutionen. Darin fordert sie auch, die Versäumnisse der gematik nicht auf dem Rücken der Ärzte und Psychotherapeuten auszutragen und eine aufwandsgerechte Finanzierung der vom Gesetzgeber geforderten IT-Sicherheitsrichtlinie sicherzustellen. Die vergangenen Wochen hatte gerade erst eine Störung in der TI für Unmut bei den Praxen gesorgt, die Konnektoren dreier Hersteller (T-Systems, Secunet und Rise) konnten sich zeitweise nicht mit der TI verbinden.

Fast ein Viertel der Praxen noch nicht an TI angebunden

Laut KVB waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13 .875 Praxen an die TI angeschlossen. Dies bedeute, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sei und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen würde, so die KVB. Wenn ihre Mitglieder Widerspruch dagegen einlegten, dann würden diese auf Wunsch ruhend gestellt, bis gerichtlich geklärt ist, inwiefern diese Kürzungen rechtens seien.

Darüber hinaus vereinbarte die Vertreterversammlung Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab zur Unterstützung von Praxen, die hohe Verluste durch zu geringe Fallzahlen und Patientenkontakte auf Grund der Corona-Pandemie erlitten haben.

Rettungsschirm: 90 Prozent des Vorjahreshonorars sicher

Damit sei abgesichert, dass Praxen im Fall Corona-Krise bedingter Einbußen mindestens 90 Prozent des Honorars aus dem Vorjahres-Quartal erhalten können, so die KV. Ihre eigenen bei der Bewältigung der Corona-Krise aufgelaufenen Gesamtkosten beziffert die Körperschaft mit rund 33 Millionen Euro (Stand Ende Mai).

Nach Ansicht des KVB-Vorstands sind diese Kosten durch den Staat beziehungsweise die Krankenkassen zu tragen.

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