Keine Beweislastumkehr geplant

Behandlungsfehler: Gesetzespläne für stärkere Patientenrechte in Sicht

Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigt bei einer Regierungsbefragung im Bundestag Fonds für Härtefälle nach Behandlungsfehlern an.

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Berlin. Die Stellung von Patientinnen und Patienten bei ärztlichen Behandlungen und fehlerhaften Eingriffen soll gestärkt werden. Ein Gesetzentwurf dazu solle voraussichtlich zur Jahreshälfte vorgelegt werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag. Vorgesehen sei unter anderem ein Fonds für Härtefälle nach Behandlungsfehlern. Die Krankenkassen sollten stärker verpflichtet werden, Versicherte zu unterstützen. Aufgebaut werden sollten auch Möglichkeiten, damit Patienten sich Befunde mithilfe künstlicher Intelligenz besser erläutern lassen könnten.

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Justizminister Marco Buschmann (FDP) wies auf das ungleiche Verhältnis im Hinblick auf die Informationen zwischen den Heilberufen mit viel Sachkunde und den Patienten hin, die teils Schwierigkeiten hätten, Behandlungsfehler nachzuweisen. Nicht vorstellen könne er sich, zu einer grundsätzlichen Umkehr der Beweislast zu kommen. Dies würde sonst bei Ärzten „eine Flut an Selbstabsicherungsnotwendigkeiten“ auslösen. Es gebe aber schon heute zu viele Dokumentationen und Bürokratie.

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bei Behandlungsfehlern die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem zu stärken. Zudem solle ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen eingeführt werden. (dpa)

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