Pflege unter der Lupe

Bremen will mehr Kontrollen in Heimen

Senat fordert in einer Gesetzesnovelle, dass Pflegedienste, die in Heimen als Dienstleister arbeiten, ihre Dokumentation offenlegen.

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BREMEN. Bremen will ambulante Pflegedienste, die in Pflegeheimen arbeiten, besser kontrollieren. Einen entsprechenden Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat der Senat Ende Oktober verabschiedet. Nun wird sich die Bremische Bürgerschaft mit der Vorlage beschäftigen.

Ambulante Pflegedienste, die in Pflegeeinrichtungen oder in Pflege-Wohngemeinschaften als externe Dienstleister arbeiten, müssen nach dem Gesetzentwurf künftig ihre Pflegedokumentation offenlegen und nachweisen, dass sie genug qualifiziertes Personal einsetzen. Außerdem werde die Möglichkeit geschaffen, die Qualität der Pflege vor Ort zu überprüfen, teilt der Bremer Senat mit.

"Es kann nicht sein, dass wir in Einrichtungen nicht mehr kontrollieren können, sobald ein ambulanter Pflegedienst den stationären Dienst ersetzt hat. Das wäre paradox und würde die Schutzrechte der Bewohner komplett aushebeln", begründete Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) das Gesetz.

Zudem werden explizite Regelungen zu Gewaltschutz und Freiheitsentzug eingeführt. So sollen Gewaltschutzkonzepte erstellt werden. Außerdem umfasst das Gesetz neue Regeln bei Freiheitsentzug sowie das Recht auf kultursensible Pflege.

Pflegeheime sollen außerdem künftig auch ambulanten Hospizdiensten den Zugang zu ihrem Haus gewähren, um den Bewohnern ein würdevolleres Sterben zu ermöglichen.

Parallel zur Novelle des Wohn- und Betreuungsgesetzes will Bremen mehr Nachtwachen in den Pflegeheimen einsetzen. "Perspektivisch – das heißt: bis zum Jahr 2020 – wird ein Präsenzschlüssel von eins zu 40 angestrebt", sagte Stahmann. Derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohner zuständig. Doch in rund der Hälfte aller Pflegeeinrichtungen werde bereits jetzt ein Präsenzschlüssel von maximal eins zu 40 erreicht. (cben)

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