Bedarfsplanung
Bundesländer wollen bei Unterversorgung durchgreifen
Die Bundesländer fordern eine konkrete Gestaltungsmacht, wenn die Versorgung lokal Lücken hat. Die bisherige Regelung ist ein Papiertiger.
Veröffentlicht:Berlin. Die Länder fordern handhabbare Kriterien für den Fall, dass in strukturschwachen Gebieten Zulassungssperren für eine Arztgruppe entfallen sollen. Ein entsprechendes Änderungsbegehren hat der Bundesrat am vergangenen Freitag – verpackt in seine Stellungnahme zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz – verabschiedet.
Eigentlich sollte das Terminservicegesetz (TSVG) die Länder in die Lage versetzen, auf lokale Versorgungsdefizite reagieren zu können. Doch die Umsetzung zieht „in der konkreten Umsetzung Probleme nach sich“, heißt es in einem Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU), das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Derzeitige Regelung hat Tücken
Die Krux der Regelung: Die derzeitige Regelung – es geht um Paragraf 103 Absatz 2 SGB V – hat zur Folge, dass Teilgebiete eines Planungsbereichs bei einem Antrag ohne zahlenmäßige Begrenzung geöffnet werden, obwohl es konkret meistens nur um einige wenige Arztsitze geht, die vor Ort fehlen.
Die derzeitige Regelung „könnte zu einer ungewollten Zahl an Niederlassungen führen, die der zuständige Zulassungsausschuss rechtlich kaum verhindern kann“, heißt es in der Begründung des Bundesrats.
Das Teilgebiet einer Planungsregion kann bislang erst dann entsperrt werden, wenn Landesausschuss und Landesbehörden sich auf Kriterien für Definition und Umfang der strukturschwachen Teilgebiete geeinigt haben. Im Landesausschuss sitzen Vertreter der jeweiligen KV und der Kassen.
Doch auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des TSVG ist es bundesweit in keinem Fall gelungen, diesen Konsens herzustellen. „Ohne diese einvernehmliche Aufstellung der Kriterien laufen die neuen Länderrechte ins Leere“, moniert der Bundesrat.
Notfalls Daumenschrauben anlegen
Daher fordert die Länderkammer, den Landesausschüssen notfalls Daumenschrauben anlegen zu können: Können sich Landesausschuss und die zuständige Landesbehörde bis Ende März 2020 nicht auf Kriterien einigen, soll das Land dies übergangsweise im Alleingang tun. Ohne diese Regelung würden die erweiterten Rechte der Länder „letztlich auf Dauer unterlaufen“, so der Bundesrat.
Auch plädiert die Länderkammer dafür, dass bei der Entsperrung die zusätzlichen Arztsitze an das jeweilige Teilgebiet des Planungsbezirks gebunden sind. Das soll die zahlenmäßige Begrenzung der neu zu schaffenden Sitze festzulegen. (fst)