Erleichterungen beschlossen

Bundesrat macht Weg für Corona-Geimpfte und -Genesene frei

Corona-Geimpfte und -Genesene erhalten Grundrechte zurück. Die entsprechende Verordnung hat nun auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer hat noch weitere Beschlüsse zu gesundheitspolitischen Themen gefällt.

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Die Vertreter der der Bundesländer stimmen in der Länderkammer über
eine Verordnung zur Rückgabe von Rechten an Geimpfte und Corona-Genesene ab.

Die Vertreter der der Bundesländer stimmen in der Länderkammer über eine Verordnung zur Rückgabe von Rechten an Geimpfte und Corona-Genesene ab.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitagvormittag den Weg für die Einführung von Erleichterungen für Corona-Geimpfte und -Genesene freigemacht. Zum Auftakt der Sitzung in Berlin stimmten die Ländervertreter mit Mehrheit der Verordnung der Bundesregierung zu.

Für ausreichend Geimpfte und Genesene entfallen damit voraussichtlich bereits am Wochenende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Zudem benötigen sie beim Einkauf oder beim Friseurbesuch kein aktuelles negatives Corona-Testergebnis. Stattdessen können sie einen auf sie ausgestellten Impfnachweis vorlegen. Analog dazu benötigen Genesene einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

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„Wir befinden uns in einer Phase der Pandemie, die hochsensibel für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet. Der Kanzlerkandidat der Union warnte Geimpfte und Genesene davor, nun in „triumphalistischen Überschwang“ zu verfallen. Gleichwohl sei die Verordnung, mit der die angesprochenen Personenkreise wieder in ihre Grundrechte eingesetzt werden sollen, „richtig und geboten“, so Laschet.

Unmittelbar danach kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn in der Bundespressekonferenz eine Verordnung zur Regelung der Reisefreiheit von Geimpften und Genesenen an. Einschränkungen und Quarantänevorschriften für Einreisen aus Virusvariantengebieten müssten voraussichtlich auch für diesen Personenkreis weiter gelten.

Zusätzliche Milliarden für Pandemie-Bekämpfung

Der Bundesrat hat auch den Nachtrag zum Bundesetat für das laufende Haushaltsjahr 2021 gebilligt, der sich damit um 50 Milliarden auf 548 Milliarden Euro erhöht. Damit sollen auch beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfielen rund 6,2 Milliarden Euro.

Vorsorglich sind auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen.

Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche in Deutschland, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, sollen mehr Unterstützung bekommen. Am Freitag stimmte der Bundesrat einer entsprechenden Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu.

Das Gesetz sieht mehr Hilfsangebote und mehr Kontrollmöglichkeiten vor. So sollen die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen erhöht werden. Sie können künftig außerdem jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden.

Bundesweit ist darüber hinaus die Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Eltern und Kinder bei Beschwerden über Entscheidungen von Jugendämtern wenden können. Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind.

Mit dem Gesetz sollen zudem die Rechte von Kinder in Pflegefamilien gestärkt und bürokratische Hürden bei Hilfen für Familien mit Kindern mit Behinderung abgesenkt werden.

Mitsprache bei Reform des Medizinstudiums

Angenommen hat die Kammer einen Antrag mehrerer Länder zur Reform der ärztlichen Approbationsordnung. Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein fordern darin, frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung der Novelle eingebunden zu werden.

Sie fürchten, dass sie mit den finanziellen Folgen der Reform des Medizinstudiums allein gelassen werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat im November vergangenen Jahres einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem zentrale Ziele des „Masterplan Medizinstudium 2020“ umgesetzt werden soll.

Gesundheitsdaten schützen

Hessen hat eine Initiative eingebracht mit dem Ziel, großen Technologiekonzernen wie Google oder Amazon die Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten verbieten. Schon heute könnten solche Unternehmen Eckdaten über den Gesundheitszustand eines Menschen erfahren, heißt es in dem Papier.

Bei einer Verknüpfung von sensiblen Gesundheits- mit weiteren persönlichen Daten bestehe die Gefahr einer „Kommerzialisierung der menschlichen Würde“, indem Unternehmen die Gesellschaft in „gesundheitlich wertvolle und weniger wertvolle Menschen“ einteile.

Daher sollten Unternehmen, die viele persönliche Daten erfassten, nicht gleichzeitig Gesundheitsdaten verarbeiten dürfen. Mindestens solle dies streng reguliert werden. Der Antrag wurde zunächst in die Ausschüsse verwiesen. (af/bar/dpa)

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