Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Nun ist es endgültig: Das Sozialgesetzbuch wird um ein Rabattverbot im Rezeptgeschäft ergänzt. Die EU-Versandapotheken kündigen Gegenwehr an.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Die Apothekenreform ist in trockenen Tüchern, die ABDA lobt sie als Beitrag zu einer „zukunftsfähigen Arzneimittelversorgung“.

Die Apothekenreform ist in trockenen Tüchern, die ABDA lobt sie als Beitrag zu einer „zukunftsfähigen Arzneimittelversorgung“.

© nmann77 / stock.adobe.com

Berlin. Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) hat am Freitag die letzte parlamentarische Hürde genommen: Der Bundesrat ließ das Reformpaket unbeanstandet passieren. Damit kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und anschließender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Wichtigster Baustein des VOASG ist wie bereits berichtet die Aufnahme eines Rabattverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel in das Sozialgesetzbuch V. Das geschieht in der Form, dass Apotheken, die an der gesetzlichen Regelversorgung teilnehmen wollen, zunächst auf den Rahmenvertrag nach § 129 SGB V verpflichtet werden.

Preisbindung abgesichert

Wörtlich heißt es dann im 3. Absatz des Paragrafen: „Bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte als Sachleistungen sind Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkungen hat, zur Einhaltung der in der nach § 78 des Arzneimittelgesetzes erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise verpflichtet und dürfen Versicherten keine Zuwendungen gewähren.“

Damit ist die arzneimittelrechtliche Rx-Preisbindung sozialrechtlich abgesichert. Verstoßen Apotheken gegen das verschärfte Zugabeverbot im Rezeptgeschäft, können sie mit Vertragsstrafen belegt werden (bis zu 50.000 Euro je Verstoß) und bis zur vollständigen Begleichung dieser Schuld von der Teilnahme an der GKV-Versorgung ausgeschlossen werden.

EU-Versandapotheken, für die das arzneimittelrechtliche Rabattverbot einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nicht gilt, können gegenüber Privatversicherten allerdings weiterhin Rezept-Boni ausloben. Dass der Gesetzgeber diese Lücke in der Preisbindung belässt, war von Apothekervertretern wiederholt kritisiert worden.

ABDA mit Gesetz zufrieden

Dennoch begrüßte der Branchendachverband ABDA am Freitag das Placet der Länderkammer geradezu überschwänglich. Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz sei als „Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland“ anzusehen, heißt es in einer Verbandsmitteilung. Und trage dazu bei, „den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver (zu) machen“.

Insbesondere von den weiteren Elementen des VOASG zeigt sich die Apothekerschaft angetan: nämlich der Einführung eines Botendiensthonorars (je Lieferort und Tag 2,50 Euro plus Umsatzsteuer) ab Januar 2021 sowie neuer, erstattungsfähiger pharmazeutischer Dienstleistungen, die mit den Krankenkassen im Detail noch zu verhandeln sind. Was laut Prognose des ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt „eine herausfordernde Aufgabe wird“.

EU-Versandapotheken unzufrieden

Der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) ließ anlässlich der Verabschiedung des VOASG im Bundesrat durchblicken, auch auf EU-Ebene dagegen vorgehen zu wollen. Das sozialrechtliche Rabattverbot sei „eindeutig europarechtswidrig, da es gegen die Warenverkehrsfreiheit verstößt“.

Man wolle „sich weiterhin für die Gewährung von Boni als Wettbewerbselement einsetzen“ und sei bereit, „den Rechtsweg zu beschreiten“.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Lesetipps
Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber

Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen