Direkt zum Inhaltsbereich

Gesetzgebung

Bundestag beschließt Apothekenreform

Sozialrechtliche Preisbremse für Rx-Produkte, eine regelmäßige Vergütung für Apotheken-Bringdienste und die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen in den GKV-Katalog: Die Apotheken können sich über die jüngste Branchenreform nicht beklagen. Kassen und Versandapotheken aber schon.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Das Botendiensthonorar steht vor der Tür. Apotheken sollen künftig je Tag und Lieferort 2,50 Euro erhalten.

Apotheken bringens künftig öfter an die Haustür: Lieferungen verschreibungspflichtiger Produkte werden ab 2021 mit 2,50 Euro je Ort und Tag honoriert.

© the rock / stock.adobe.com

Berlin. Am Donnerstag hat der Bundestag in den Abendstunden das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) verabschiedet. Das Reformpaket enthält neben einem sozialrechtlichen Verbot, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren, auch die Einführung eines Botendiensthonorars für Apotheken zum kommenden Jahr sowie einen Anspruch gesetzlich Versicherter auf – nicht näher konkretisierte – „pharmazeutische Dienstleistungen“.

Das Botendiensthonorar war zunächst anlässlich der Corona-Krise mit 5,- Euro je Auslieferung verschreibungspflichtiger Medikamente an die Haustüre beschlossen und bis Ende September befristet worden. Nun soll es mit 2,50 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) „je Lieferort und Tag“, wie es im Gesetz heißt, verstetigt werden.

Begründung: Die Vergütung sei „notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen.“ Zudem trügen lokale Lieferdienste zur Versorgungssicherheit einer zunehmend älter werdenden Kundschaft bei.

Knieps: Honorar zu hoch

Von den Versandapotheken wird das Botendiensthonorar als einseitige Förderung der stationären Konkurrenz verworfen. Sie haben außerdem bereits Klage auf EU-Ebene gegen die sozialrechtliche Absicherung der Rx-Preisbindung angekündigt.

Kritik rührt sich aber auch von Kassenseite. Eine gesonderte Bezahlung der persönlichen Medikamentenlieferung „über die Corona-Pandemie hinaus halten wir nicht für erforderlich“, ließ am Mittwoch Franz Knieps, Vorsitzender des BKK-Dachverbandes, verlauten. Zudem seien „2,50 Euro je Botendienst zu hoch“.

Aus einer repräsentativen Online-Umfrage des BKK Dachverbandes, an der sich nach dessen Angaben 3000 Bundesbürger ab 18 Jahren beteiligt haben, geht hervor, dass lokale Bringdienste beim Publikum auf positive Resonanz stoßen – bei Jüngeren sogar noch etwas mehr als bei Älteren. Für 33 Prozent der Befragten, heißt es, sei „der Liefer- und Botendienst interessant“.

Bei den Jüngeren (18-29 Jahre) wurden 37 Prozent Zustimmung ermittelt, bei den 30- bis 49-Jährigen 34 Prozent und bei den über 50-Jährigen Befragten, die offenbar überwiegend noch gut zu Fuß sind, 31 Prozent.

Gegenüber einer weiteren Neuerung im Apothekenportfolio, der Impfung, zeigten sich die Befragten weit weniger aufgeschlossen. In Modellprojekten in Nordrhein und dem Saarland wird bereits in Offizinen gegen Grippe geimpft.

60 Prozent Impfwillige

Für den Fall, dass eine Impfung gegen SARS-CoV-2 möglich wird, würden sich die meisten jedoch lieber beim Arzt (89 Prozent der Befragten) präventiv pieksen lassen, 20 Prozent beim Öffentlichen Gesundheitsdienst und 17 Prozent bei Betriebsärzten. Lediglich zehn Prozent der Impfwilligen unter den Befragten können sich vorstellen, zu diesem Zweck auch in die Apotheke zu gehen.

60 Prozent der BKK-Umfrage-Teilnehmer kreuzten an, sich „wahrscheinlich“ oder „sehr wahrscheinlich“ gegen Corona impfen zu lassen. Zu den weiteren Elementen des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes zählen unter anderem

  • der bereits erwähnte Anspruch gesetzlich Versicherter auf „pharmazeutische Dienstleistungen“; dem Apothekerverband DAV und dem GKV-Spitzenverband wird aufgegeben, einen Katalog zu vereinbaren. Im Gesetz ist inhaltlich nicht mehr bestimmt, als dass diese Dienstleistungen der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Compliance oder der Prävention dienen sollen.
  • Erstmals werden Medikamenten-Abgabeautomaten zugelassen, wenngleich streng reglementiert. Sie dürfen nur in Apothekenräumen und nur zum Auswurf vorbestellter Präparate nach bereits erfolgter Beratung betrieben werden.
  • Auch EU-Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, müssen künftig produktspezifische Temperaturanforderungen einhalten und dies durch mitgeführte Temperaturkontrollen belegen können. Diese Anforderung galt bisher nur für inländische Versandapotheken.
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Juli-Sitzung des CHMP

Acht Pharma-Innovationen auf der Zielgeraden zur EU-Zulassung

Selektivvertrag und elektronische Verschreibung

Hilfsmittel: Erprobung des eRezeptes wird ausgeweitet

Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Woman with diabetes standing on top of the hill and looking at camera

© Getty Images

Impflücken bei Chronikern

Grippeimpfung bei Diabetes: Risiko für Folgen senken

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Die vergessene Reiseimpfung

© Milo Zanecchia | Getty Images

Impfen in der Praxis

Die vergessene Reiseimpfung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

© FatCamera | Getty Images (Symbolbild mit Fotomodellen)

Impfstatus Klinikpersonal

Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Auswahl an gesunden pflanzlichen Lebensmitteln: Superfoods, verschiedene Obstsorten und Beeren, Nüsse und Samen.

© alicja neumiler / stock.adobe.com

Gepoolte Studien-Analyse

Vegetarische Ernährung und Krebsrisiko: Nicht immer ist pflanzlich besser!