Pflichtenheft

Das plant der GBA 2020 für Ärzte

Mitten drin im Spahnschen Gesetzessturm: Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geht auch 2020 die Arbeit nicht aus. Viele Themen betreffen Ärzte unmittelbar.

Thomas HommelVon Thomas Hommel und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
Der GBA hat 2020 ein pralles Programm abzuarbeiten.

Der GBA hat 2020 ein pralles Programm abzuarbeiten.

© Ralf Geithe / stock.adobe.com

Berlin. Das Pflichtenheft des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aus Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Patientenvertretern ist auch 2020 prall gefüllt.

Grund dafür sei ein regelrechter „Sturm“ an Gesundheitsgesetzen, den sie so noch nicht erlebt habe, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches GBA-Mitglied, bei einem Pressegespräch am Donnerstagnachmittag in Berlin.

Die Selbstverwaltung, die politisch zuletzt heftig unter Beschuss geraten sei und somit ein „schwieriges Jahr“ hinter sich habe, werde ihr „Arbeitsprogramm 2020“ Schritt für Schritt abarbeiten und zeigen, „dass sie funktioniert“, stellte GBA-Chef Professor Josef Hecken klar.

Für Ärzte relevant sind vor allem folgende, auf der GBA-Agenda stehende Versorgungsthemen:

  • AU-Bescheinigung bei ärztlicher Fernbehandlung: Bereits seit Mitte 2019 arbeitet der GBA an einer modifizierten Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Geprüft werden soll, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen eine AU-Bescheinigung im Rahmen einer ärztlichen Fernbehandlung möglich ist. Die Beratungen dazu sollen 2020 abgeschlossen sein. Noch werde „kontrovers“ über das Thema diskutiert, sagt GBA-Frau Lelgemann. Fernbehandlung gewinne an Bedeutung und entlaste Ärzte, vor allem auf dem Land. Bei der AU-Bescheinigung müsse aber eine für Ärzte „haftungsrechtlich saubere Lösung“ gefunden werden. Dr. Sybille Steiner vom Dezernat Versorgungsmanagement bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ergänzte: „AU-Bescheinigungen basieren auf einer körperlichen Untersuchung.“ Dieses Prinzip lasse sich nicht einfach vom Kopf auf die Füße stellen.
  • Zuschläge für Kinder- und Jugendmedizin: Meldungen über personell und finanziell darbende Krankenhausstationen der Kinder- und Jugendmedizin rufen auch die Selbstverwaltung auf den Plan. Noch dieses Jahr will der GBA zu Sicherstellungszuschlägen für entsprechende Fachabteilungen beraten und Näheres beschließen.
  • Reform der Notfallversorgung: Gesundheitsminister Spahn (CDU) will die ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Strukturen zu einem integrierten System der Notfallversorgung umbauen. Der GBA soll dazu unter anderem bedarfsbezogene Planungsvorgaben treffen, aus denen sich Anzahl und Standorte der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) ableiten lassen. In den INZ sollen Vertragsärzte den Hut aufhaben. Zudem soll der GBA Qualitätsanforderungen definieren. Dazu gehört etwa die Frage, wie die Zentren personell und apparativ ausgestattet sind und nach welchen Standards die Kommunikation dort organisiert ist. Für GBA-Chef Hecken ist das „kein Hexenwerk“. Der GBA habe mit seinem gestuften Notfallkonzept 2018 bereits wichtige Vorarbeiten geleistet. Das Konzept definiert Krankenhäuser, die für die Notfallversorgung infrage kommen.
  • Ärztliche Zweitmeinung: Der GBA wird die Zweitmeinungsrichtlinie ausbauen. Im Jahr 2020 sollen Zweitmeinungsverfahrfen für die Knie-Endoprothetik und bei Eingriffen am Rücken beraten werden. Bislang gibt es bereits einen rechtlichen Anspruch von Patienten auf eine zweite ärztliche Meinung bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk, bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien) und bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
  • QS-Verfahren Psychotherapie: Im Laufe des Jahres entwickelt das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Instrumente und Qualitätsindikatoren für ein Qualitätssicherungsverfahren in der Psychotherapie. Mit dem Bericht als Grundlage wird der GBA in der Folge ein einrichtungsübergreifendes, sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung beschließen. Daraus folgen zudem Neuregelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren. Zeit hat das Gremium dafür bis Ende Dezember 2022.
  • Austauschbarkeit von Biologika: Bis zum 16. August 2020 plant der GBA, für die ärztliche Versorgung erstmals Hinweise für den Austausch von biologischen Referenzarzneimitteln durch im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel zu geben. Dabei soll die therapeutische Vergleichbarkeit berücksichtigt werden. Hinweise zum Austausch auf Apothekenebene sollen bis zum 16. August 2022 vorbereitet werden.
  • Ausbau der spezialfachärztlichen Versorgung: Die von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern oder Medizinischen Versorgungszentren erbrachte koordinierte spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird ausgebaut. Aktuell wird das Konzept für 14 Erkrankungen, darunter schwere und komplexe Leber- und Krebsleiden, angeboten. 2020 sollen Kopf- und Halstumore sowie neuromuskuläre Erkrankungen hinzukommen. GBA-Chef Hecken sieht bei der ASV Luft nach oben. „Das funktioniert leider noch immer nicht so, wie wir es erwartet hätten.“ Der GBA werde dennoch kontinuierlich weitere, für die ASV infrage kommende Erkrankungen benennen.
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