Umschichtungen

EBM-Reform: Womit Ärzte rechnen können

Die KBV hat die Details der EBM-Reform vorgestellt. Auch Hausärzte müssen trotz des Plus bei der sprechenden Medizin Umschichtungen hinnehmen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Wie viel ist drin? Immerhin rund vierzig Prozent mehr Honorar wird es künftig für das problemorientierte Gespräch nach GOP 03230 geben.

Wie viel ist drin? Immerhin rund vierzig Prozent mehr Honorar wird es künftig für das problemorientierte Gespräch nach GOP 03230 geben.

© Jasmin Merdan / stock.adobe.com

Berlin. „Der unsägliche Anspruch, eine Reform kostenneutral und damit durch Umverteilung zu bewerkstelligen, ist nicht sinnvoll zu erfüllen!“, hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen noch in der Vertreterversammlung der Körperschaft vor rund einer Woche gesagt. Nun hat die KBV den neuen EBM, auf den sie sich mit den Kassen geeinigt hat, vorgelegt. Ab April gilt das Werk, große Umschichtungen, wie noch in der Reform 2008, scheint die KBV dabei auf den ersten Blick tatsächlich verhindert zu haben. Das dürfte aber auch die Freude bei den Hausärzten über die Aufwertung der Gesprächsziffern schmälern.

Immerhin rund vierzig Prozent mehr Honorar wird es künftig für das problemorientierte Gespräch nach GOP 03230 geben, das bislang mit 90 Punkten bewertet ist und knappe zehn Euro bringt. Ab dem zweiten Quartal ist es 128 Punkte und damit 14,06 Euro wert. Ein ordentliches Plus gibt es zudem für die Klärung und Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen: Sowohl die GOP 35100 als auch die GOP 35110 werden von 152 Punkten (16,45 Euro) auf 193 Punkte (20,89 Euro) angehoben.

Allerdings gibt es gleich mehrere Wermutstropfen: Das Gespräch nach der GOP 03230 bleibt budgetiert, gleichzeitig wurden die Versichertenpauschalen nach der GOP 03000 in allen Altersgruppen leicht abgewertet: So etwa die GOP 03003 für Versicherte vom 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr von aktuell 122 (13,20 Euro) auf künftig 114 Punkte (12,33 Euro). Scheinbar gewollt in der Bewertung verloren haben aber neben den technischen ebenso die delegierbaren Leistungen. Das hausärztlich-geriatrische Basisassessment (GOP 03360) wird von 122 Punkten auf 113 Punkte gesenkt.

Spannend dürfte es künftig in Sachen Kalkulationszeiten werden. Da die KVen ab 2020 überprüfen müssen, ob Vertragsärzte die höhere Mindestsprechzeit von 25 Stunden pro Woche einhalten, werden sie hier sicherlich auf die Kalkulationszeiten zurückgreifen. Diese wurden laut KBV aber im Schnitt um 30 Prozent gesenkt.

Der Grund: Für die Reform wurden die Zeitansätze aller EBM-Leistungen überprüft und den – empirisch gesehen – tatsächlich von den Ärzten abgeleisteten Zeiten gegenübergestellt. Dabei habe sich gezeigt, dass die abgerechneten Zeiten etwa doppelt so hoch lagen wie die Jahresarbeitszeit der Ärzte. Man habe daher eine Plausibilisierung der Zeitansätze unter Berücksichtigung des medizinisch-technischen Fortschritts und der Delegationsfähigkeit von Leistungen vorgenommen. Vergütungsvolumen soll den Ärzten nach Angaben der KBV dadurch nicht verloren gehen. (Mitarbeit ato)

Technische Leistungen verlieren

  • Langzeit-EKG (GOP 03322): Statt der bisher schon eher mageren 67 Punkte (7,25 Euro) gibt es künftig nur noch 48 Punkte (5,27 Euro).
  • Sonografie des Abdomen (GOP 33042): Von den derzeit 157 Punkten (16,99 Euro) bleiben ab April 143 Punkte (15,47 Euro) übrig.
  • Langzeit-Blutdruckmessung (GOP 03324): Sie wird von 78 Punkten (8,44 Euro) auf 57 Punkte (6,26 Euro) abgewertet.
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