Prävention und Medikamentation

Lauterbach, Pflegeverbände und Kassen fordern Corona-Schutz für Pflegebedürftige

Lauterbach sowie Vertreter der Pflegebranche und Krankenkassen rufen zu möglichst hoher Teilnahme an vierter COVID-Impfung und zum Einsatz wirksamer antiviraler Arzneimittel auf.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Gesundheitsminister Karl Lauterbach, äußert sich zusammen mit Gernot Kiefer (links), Vorstandsvize GKV-Spitzenverband, und Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, zu Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach, äußert sich zusammen mit Gernot Kiefer (links), Vorstandsvize GKV-Spitzenverband, und Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, zu Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Bundesgesundheitsministerium, Pflegeverbände, Krankenkassen und Träger der Sozialhilfe haben in einer gemeinsamen Erklärung am Donnerstag strategische Eckpunkte zum Schutz vulnerabler Gruppen, insbesondere pflegebedürftiger Menschen, vor Corona vorgelegt.

„Die Pandemie ist nicht vorbei. Ich möchte aber, dass sie in diesem Herbst und Winter nicht erneut zu einem Hauptproblem wird“, erklärte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) nach der Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung. Dies sei mit dem jetzt zur Verfügung stehenden Instrumentarium anders als in den vorangegangenen Perioden auch möglich.

Die Beteiligten unterstreichen dabei insbesondere die Notwendigkeit einer vierten Impfung mit angepasstem Impfstoff sowohl für vulnerable Gruppen als auch für die Mitarbeiter in der Pflege.

Eine Vakzinierung mit dem neuen Impfstoff könne das Mortalitätsrisiko im Vergleich zur vorangegangenen Impfung bei besonders gefährdeten Menschen um weitere 90 Prozent senken, sagte Lauterbach.

Impfangebote aufrechterhalten und ausbauen

Einig sind sich die Beteiligten, dass die Länder ihr Engagement koordinierter zugehender Impfangebote in den Einrichtungen aufrechterhalten oder auch ausbauen. KVen seien verpflichtet, bei Ärzten darauf hinzuwirken, eng mit Heimen zusammenzuarbeiten. Diese sollten Pflegefachkräfte im Wege der ärztlichen Delegation bei der Durchführung der Schutzimpfungen einbinden.

Im Unterschied zur vorangegangenen Herbst-Winter-Periode steht nun mit Paxlovid ein wirksames antivirales Arzneimittel zur Verfügung, das, so Lauterbach, die Mortalität erkrankter Menschen bei frühzeitigem Einsatz um 80 bis 90 Prozent senken könne.

Heime können Paxlovid direkt von der versorgenden Apotheke beziehen und bevorraten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Arznei bei positivem Antigentest und nach Konsultation des Hausarztes oder des heimversorgenden Arztes ohne Zeitverzug eingesetzt werden kann.

Notwendig seien darüber hinaus einrichtungs- und unternehmensspezifische Konzepte zum Testen von Beschäftigten und Besuchern. Beschäftigte müssen sich mindestens dreimal pro Kalenderwoche testen lassen, sofern Landesregelungen davon nicht abweichen.

Ambulant Pflegende, die ihre Tätigkeit unmittelbar von ihrer Wohnung aus starten, können Eigentests durchführen, die nicht überwacht werden müssen. Für Besucher schreibt das Infektionsschutzgesetzt ab dem 1. Oktober vor, dass sie getestet sein und beim Besuch eine FFP2-Maske tragen müssen.

Beauftragte für die Pandemiebekämpfung

Ebenfalls ab dem 1. Oktober müssen Heime eine oder mehrere Beauftragte für die Pandemiebekämpfung sowie die Koordinierung der Impfungen, Testungen und der antiviralen Medikation benannt haben.

Die beauftragten Personen erhalten, gestaffelt nach der Zahl der Heimplätze, zwischen 500 und 1000 Euro monatlich ab dem 1. Oktober bis zum 30. April 2023. Zusätzlich erhalten die Pflegeheime einen Förderbetrag von 250 Euro monatlich.

Zur Entlastung der Heime wird die Bürokratie vereinfacht: So sollen die Meldepflichten zum gesetzlichen Impfmonitoring entbürokratisiert werden, indem bei unveränderter Situation im Vergleich zum Vormonat dem RKI eine vereinfachte Meldung übermittelt wird. Fort- und Weiterbildungen dürfen künftig auch digital durchgeführt werden.

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