Änderungen bald einsehbar

Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert DMP KHK

Ein Update hat der Gemeinsame Bundesausschuss dem DMP KHK verpasst. Aktualisierungen gibt es etwa bei den Diagnosekriterien oder den therapeutischen Maßnahmen.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an das DMP KHK turnusgemäß aktualisiert. Am Donnerstag wurden in dem Gremium beispielsweise Anpassungen bei den Diagnosekriterien, der individuellen Therapieplanung und den therapeutischen Maßnahmen beschlossen. Nachzulesen sind die Änderungen in Kürze auf der Website des G-BA.

Laut einer Mitteilung kann die gesicherte Diagnose einer chronischen KHK nun auch mittels Computertomographie-Koronarangiographie erfolgen. Zudem wurden die Empfehlungen zum Einsatz von Statinen an aktuelle Leitlinien, insbesondere an die Nationale Versorgungsleitlinie KHK, angepasst. Ebenso die Hinweise, in welchen Situationen eine elektive Koronarangiographie erwogen werden sollte.

Wann in die Rehasportgruppe?

Bei der individuelle Therapieplanung wird die Teilnahme an Herzsportgruppen oder einer rehabilitativen Herzinsuffizienzgruppe empfohlen, sofern selbständige sportliche Aktivitäten noch nicht oder nicht mehr möglich sind. Ärztinnen und Ärzte erhalten zudem laut G-BA differenziertere Hinweise, in welchen Erkrankungssituationen die Rehabilitationssportgruppe empfohlen wird.

Der Mitteilung zufolge wird der Beschluss in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht und parallel dazu dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden. (juk)

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