Direkt zum Inhaltsbereich

Justizministerium

Geschlechts-Op an Kindern bald unter Strafe

Jeder geschlechtsverändernde Eingriff bei Kindern soll, sofern keine Lebensgefahr vorliegt, künftig strafbar sein. Jugendliche über 14 Jahre sollen selbst über den Eingriff entscheiden können.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesregierung will geschlechtsverändernde Operationen an Kindern verbieten. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

Er stellt klar, dass Eltern nicht in eine Operation an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn diese zu einer Änderung des biologischen Geschlechts führt. Ausnahmsweise ist eine Einwilligung nur dann möglich, „wenn der Eingriff erforderlich ist, um eine Lebensgefahr oder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Kindes abzuwenden“, heißt es im Entwurf.

Doch auch dies muss zuvor durch ein Familiengericht genehmigt werden. Demnach würden diese Eingriffe nach Inkrafttreten des Gesetzes stets als gefährliche Körperverletzung strafbar sein, wenn sie nicht im Einzelfall zuvor genehmigt worden sind.

Zur Begründung heißt es, in Deutschland würden an Kindern, die mit einem nicht eindeutigen Geschlecht zur Welt kommen, „immer noch“ geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen.

Dies geschehe oft, weil Eltern oder behandelnde Ärzte dem Kind „ein Leben in der in geschlechtlicher Hinsicht binär geprägten Gesellschaft erleichtern“ wollten.

Zahl der Eingriffe nicht gesunken

Obwohl medizinische Leitlinien hinsichtlich der Behandlung intergeschlechtlicher Kinder in den vergangenen Jahren immer strenger geworden sind, habe sich die Zahl geschlechtsverändernder Operationen Studien zufolge „nicht wesentlich verringert“. Die Zahl der mit uneindeutigem Geschlecht geborenen Kindern wird in Deutschland statistisch nicht erfasst.

Oft würden geschlechtsverändernden Operationen an Neugeborenen und Kleinkindern vorgenommen, die „noch kein Verständnis für eine geschlechtliche Identität entwickelt haben“, heißt es im Entwurf.

Hormonelle Behandlungen, die auf die geschlechtliche Entwicklung einwirken, sollen dagegen nicht verboten werden. Denn diese gebe dem betroffenen Kind Zeit, die nötige Reife für die Ausprägung seiner geschlechtlichen Identität zu erreichen.

„Anders als operative Eingriffe erhalten sie den Spielraum für eine spätere selbstbestimmte Entscheidung des Kindes“, wird zur Begründung ausgeführt.

Einlösung des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD 2018 darauf verständigt, gesetzlich klarzustellen, dass geschlechtsverändernde Eingriffe an Kindern „nur in unaufschiebbaren Fällen und zu Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“.

Kinder ab 14 Jahren können – mit Genehmigung des Familiengerichts – in einen solchen Eingriff einwilligen. Das Gericht muss dabei prüfen, ob das Kind einwilligungsfähig ist und ob der Eingriff seinem Wohl widerspricht.

Durch den Gesetzentwurf soll zudem im Falle geschlechtsverändernder Operationen die Frist für die Aufbewahrung der entsprechenden Patientenakten auf 30 Jahre verlängert werden. Dies soll betroffenen Kindern im Erwachsenenalter Einblick in die Akten ermöglichen.

Der Gesetzentwurf, der Ländern und Verbänden gesandt wurde, ist offenbar noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Unklar ist damit auch, wann der Entwurf kabinettsreif sein wird. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Woman with diabetes standing on top of the hill and looking at camera

© Getty Images

Impflücken bei Chronikern

Grippeimpfung bei Diabetes: Risiko für Folgen senken

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Die vergessene Reiseimpfung

© Milo Zanecchia | Getty Images

Impfen in der Praxis

Die vergessene Reiseimpfung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
„Motivational Interviewing“ in der Impfberatung

© SrdjanPav | Getty Images

Impfkommunikation

„Motivational Interviewing“ in der Impfberatung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Verlauf des Rett-Syndroms

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Rett-Syndrom

Diagnose und Verlauf einer herausfordernden Erkrankung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Abb. 1: Typische Körperumrisse bei Achondroplasie

© BioMarin

Achondroplasie

Gezielte Therapie: erste Lebensjahre sind entscheidend

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioMarin Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Vegetarische und vegane Ernährung bei Kindern mit Vorerkrankungen

Hornhautinfektion durch Pilze

Pilzkeratitis: CRISPR-Test hilft bei unklaren Verdachtsfällen

Lesetipps
Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe