Direkt zum Inhaltsbereich

Hinter privaten Gittern - zu Recht

Der privatisierte Maßregelvollzug in Hessen war heftig umstritten. Kritiker sahen Grundrechte verletzt, wenn eine private Klinik psychisch kranke Straftäter einsperrt. Kein Problem, haben jetzt die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden - und neue Grenzen gezogen.

Veröffentlicht:
Eingesperrt im privaten Maßregelvollzug: Kein Problem für Karlsruhe.

Eingesperrt im privaten Maßregelvollzug: Kein Problem für Karlsruhe.

© Führer / dpa

KARLSRUHE (mwo). Die Privatisierung des Maßregelvollzugs in Hessen ist nicht verfassungswidrig.

Sie ist eine zulässige Ausnahme, weil sie die staatliche Verantwortung für staatliche Aufgaben nicht ernstlich infrage stellt, urteilte am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine Privatisierung in komplett privater Verantwortung wäre danach aber unzulässig.

Die Einrichtungen zur Behandlung suchtkranker und psychisch kranker Straftäter wurden in Hessen 2007 einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) übertragen. Träger sind der Landeswohlfahrtsverband (LWV) und die Klinik-Tochter des LWV Vitos.

Der LWV ist auch der überörtliche Sozialhilfeträger und liegt in der Hand der Kommunen. Laut Grundgesetz sind hoheitliche Aufgaben "in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen".

Der Beschwerdeführer wurde nach einem aggressiven Ausbruch durch Mitarbeiter der rechtlich privatisierten gGmbH ohne Rücksprache mit der Klinikleitung eingeschlossen. Solch einen Eingriff in seine Grundrechte dürften aber nur Beamte anordnen und durchführen, argumentierte er.

Eine zulässige Ausnahme

Das Bundesverfassungsgericht wies seine Verfassungsbeschwerde nun jedoch ab. Die "rein formelle" Privatisierung des Maßregelvollzugs sei eine nach dem Grundgesetz "zulässige Ausnahme". Denn letztlich bleibe der LWV verantwortlich.

Ziel sei es gewesen, auch mit dem Maßregelvollzug alle psychiatrischen Einrichtungen beim LWV zu bündeln. Leitung und Ärzte der Einrichtungen seien beim LWV beschäftigt, argumentierte das Bundesverfassungsgericht weiter.

Die Mitarbeiter der privatisierten gGmbH seien an deren Weisungen gebunden. Ihnen bleibe "allenfalls ein schmaler Ermessensbereich" für eigene Entscheidungen.

Zu diesem Ermessensbereich gehören - wie im Fall des Beschwerdeführers - nach den hessischen Regelungen auch akute "Sicherungsmaßnahmen". Diese seien aber nur vorläufig und sofort an die Einrichtungsleitung zu melden, betonten die Karlsruher Richter.

Die "demokratische Legitimation hoheitlichen Handelns" bleibe damit ausreichend gewahrt. Auch die Kontrolle des Maßregelvollzugs durch Aufsichtsbehörden und hessischen Landtag werde durch seine "rein formelle" Privatisierung nicht beeinträchtigt.

Az.: 2 BvR 133/10

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Forensik ist Psychiatrie

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künftig werden Rollen und Haltungen gelehrt

Die ärztliche Weiterbildung bekommt eine neue Struktur

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Stufentherapieschema zur verlaufsmodifizierenden Therapie der generalisierten Myasthenia gravis

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Generalisierte Myasthenia gravis

Krankheitssymptome und Therapielast wirksam lindern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Dr_Microbe / stock.adobe.com

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Fünf Jahre orale Therapie mit Risdiplam

Breite Anwendbarkeit bei 5q-assoziierter SMA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anpassungsvorgänge brauchen Zeit

Höhenkrankheit bei Kindern und Jugendlichen: Das gilt es zu beachten

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram