Verdacht auf Kindesmisshandlung

Hotline von Ärzten für Ärzte kommt

Schweigepflicht brechen oder besser nicht? Fälle von vermuteter Kindesmisshandlung stellen Ärzte vor schwere Gewissensentscheidungen. Eine von Ärzten besetzte Hotline soll künftig dabei helfen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Verdacht auf Kindesmisshandlung? Eine neue Hotline soll Ärzte unterstützen.

Verdacht auf Kindesmisshandlung? Eine neue Hotline soll Ärzte unterstützen.

© contrastwerkstatt / fotolia.com

BERLIN. Der Weg für eine Rund-umdie-Uhr-Kinderschutz-Hotline für Ärzte und Angehörige von Heilberufen ist so gut wie frei. Auf den letzten Drücker haben die Haushaltspolitiker der Unionsfraktion 1,35 Millionen Euro in den Haushalt 2016 des Familienministeriums einstellen lassen.

Der soll am Donnerstag in einer Woche im Bundestag beschlossen werden. Mit dem Geld soll vorerst für drei Jahre ein Beratungstelefon für Ärzte in Praxen und Notaufnahmen der Kliniken finanziert werden, die einen Verdacht auf Kindesmisshandlung hegen. Beraten sollen erfahrene Mediziner.

Wie der Beschluss umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Als wahrscheinlich gilt eine Ausschreibung.

Ärzte haben Anspruch auf Beratung

Die Idee stammt von dem Ulmer Kinder- und Jugendpsychiater Professor Jörg Fegert. Ärzte hätten ohnehin Anspruch auf Beratung, wenn es um die Wahrung des Kindeswohls gehe, sagte Fegert am Dienstag der "Ärzte Zeitung".

Dieser Anspruch rührt aus dem Kinderschutzgesetz von 2012. Ausweislich der Evaluation des Gesetzes vom August 2015 scheint dieser Anspruch unter Ärzten nicht allzu bekannt zu sein.

Bislang leistet die Beratung die Jugendhilfe in den Kommunen. Das scheint nicht zusammen zu gehen. "Jugendhilfe und Ärzte sprechen jeweils eine andere Sprache und denken in anderen Zeiträumen", sagt Fegert.

Jugendämter sind nachts und an Wochenenden nicht besetzt. Zudem hätten die Kinderschutz-Fachkräfte der Jugendämter nur selten einschlägige Erfahrung im Umgang mit Akutmedizin.

"Die richtigen Schritte einzuleiten, erfordert von den Verantwortlichen - neben den Faktoren Zeit und Erfahrung - spezifische Kenntnisse der Rechtsmedizin und des Systems der Kinder- und Jugendhilfe", umreisst Unionspolitiker Marcus Weinberg die Anforderungen an die künftigen Berater.

Vorbild Gifthotline

Vorbild sei die Gifthotline, wo auch in knapper Zeit die richtigen Entscheidungen getroffen werden müssten.

Harte Zahlen zum Bedarf liegen bislang nicht vor. "Das Projekt kann auch dazu dienen, den bislang gar nicht erhobenen Bedarf erst aufzudecken", sagt Jörg Fegert. Immerhin: Die Evaluation des Kinderschutzgesetzes hat ergeben, dass ein kleiner Teil der Kinder- und Jugendärzte in Verdachtsfällen schon einmal Kontakt zu den Jugendämtern aufgenommen hat.

Bei der Evaluation des Kinderschutzgesetzes wurden bisher ausschließlich die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte befragt. Der Rücklauf war mit einem Drittel wenig repräsentativ. Davon gaben 60 Prozent an, den Beratungsanspruch zu kennen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Arztsprech vs. Amtssprech

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