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Termin für öffentliche Sitzung steht

KBV-Petition zum Praxenkollaps: Petitionsausschuss tagt am 19. Februar

In der kommenden Woche wird sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der KBV-Petition „Rettung der ambulanten Versorgung“ befassen. Inzwischen sind rund 545.000 Unterschriften eingegangen.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Petitionsausschuss des Bundestages befasst sich am Montag, 19. Februar, in einer öffentlichen Sitzung mit der von der KBV eingebrachten Petition „Rettung der ambulanten Versorgung“ (158622). Laut Website des Petitionsausschusses wurden mittlerweile rund 545.000 Unterschriften gezählt (Stand 11. Januar). Die Petition konnte bis 20. Dezember unterzeichnet werden – online oder handschriftlich. Nötig war ein Mindestquorum von 50.000 Unterschriften.

Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung stehe auf dem Spiel. In der Begründung zur Petition werden unter anderem die überbordende Bürokratie, die unzureichende Finanzierung und der massive Personalmangel genannt.

Die Petition ist laut KBV Teil der Aktionen, mit denen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf einen drohenden Praxenkollaps aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern. (kaha)

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 13.02.202415:46 Uhr

Im Hinblick auf die Sicherstellung der ärztlichen Notdienste und länderspezifischer Regelungen der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen, deren Rolle in SGB V § 75 "Inhalt und Umfang der Sicherstellung" detailliert aufgelistet ist, hat das Sozialgericht einen sehr individuellen Massstab angelegt.
https://t.co/juZWWJgfGq
Ob solche Mechanismen im Petitionsausschuss sinnvoll erörtert werden können, bezweifle ich.

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