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Nach EU-Abstimmung

Kritik an Enthaltung zu Glyphosat

Die EU-Staaten sind sich weiter uneins, wenn es um das umstrittene Glyphosat geht. Die deutsche Enthaltung aber sorgt für Unmut.

Veröffentlicht:
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid.

© Ewald Fröch / fotolia.com

BRÜSSEL. Nachdem sich die EU-Länder vorerst nicht auf eine Verlängerung der Zulassung des möglicherweise krebserregenden Unkrautvernichters Glyphosat einigen konnten, wird Kritik an der Enthaltung Deutschlands laut.

Als "peinlich" bezeichnete der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, die Position. "Deutschland als größter Mitgliedstaat könnte einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Streits leisten." Der Abgeordnete und Arzt schätzt Glyphosat als "problematischen Stoff" ein, der nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden sollte.

Abstimmung in höherrangigem Gremium jetzt nötig

Bei der Abstimmung am Montag fehlte für die Verlängerung der Zulassung, die Ende Juni ausläuft, die nötige Mehrheit. Damit wird eine weitere Abstimmung in einem höherrangig besetzten Gremium nötig.

Falls diese wiederum ohne Ergebnis bleibt, entscheidet die EU-Kommission. Das Gremium machte bereits deutlich, eine Entscheidung für eine befristete Verlängerung von 12 bis 18 Monaten fällen zu wollen.

Malta stimmte am Montag zwar als einziges Land dagegen. Neben Deutschland enthielten sich aber Griechenland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich und Portugal.

Die deutsche Regierung ist in Sachen Glyphosat gespalten: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Unionsparteien möchten, dass es weiter zum Einsatz kommt. Die SPD-Minister lehnen dies ab und verweisen auf mögliche Gesundheitsgefahren.

Foodwatch Forderung: "Im Zweifel für den Gesundheitsschutz"

Die Organisation Foodwatch forderte am Montag erneut ein Ende der Debatte um Glyphosat. "Das im Europarecht festgeschriebene Vorsorgeprinzip lässt nur den einen Schluss zu: Im Zweifel für den Gesundheitsschutz - solange die wissenschaftlichen Zweifel an der Sicherheit nicht widerlegt sind, darf Glyphosat keine neue Zulassung erteilt werden." (jk)

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