Montgomery ruft zur IGeL-Transparenz auf

BERLIN (ger). In der Debatte um das neue Internet-Portal der Krankenkassen zum Thema IGeL hat Bundesärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery die Ärzte dazu aufgerufen, die IGeL-Regeln zu beachten, die der Ärztetag 2006 in Magdeburg aufgestellt hat.

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Die Leistungsgrenzen der GKV träten angesichts der knappen Ressourcen deutlich zu Tage, so Montgomery.

Zum Spektrum Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) gehörten deshalb heute auch Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Sportuntersuchungen, Schulatteste oder Reiseimpfungen, die aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herausgenommen wurden, im Einzelfall jedoch sinnvoll sein können und von den Patienten gezielt nachgefragt würden.

"Das verschweigen die Krankenkassen aber gerne, wenn sie Ärzten unterstellen, dass es ihnen beim Einsatz von IGeL vorrangig um wirtschaftliche Interessen gehe", sagte der BÄK-Präsident.

Es sei tatsächlich nicht immer ganz einfach, eine genaue Grenze zu ziehen zwischen dem, was medizinisch notwendig ist, und dem, was von den Patienten als Wunschleistung gefordert und auch noch ärztlich empfehlenswert oder vertretbar ist.

Der Deutsche Ärztetag habe im Jahre 2006 klare Regeln für das Erbringen von individuellen Gesundheitsleistungen beschlossen. Die Empfehlungen sollen Ärzten dabei helfen, "die von den Patienten selbst zu zahlenden Leistungen seriös und verantwortungsvoll anzubieten", so Montgomery weiter.

"Jeder Arzt, der mit seinen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten über privat zu zahlende Leistungen spricht, ist gehalten, diese zehn Punkte zu beachten."

Besonders wichtig seien die unaufdringliche, sachliche Beratung der Patienten über IGeL und ein schriftlicher Vertragsschluss. Dazu gehöre, einem Patienten nach dem Angebot Bedenkzeit zu geben, ob er diese individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen will.

Der Arzt dürfe den Patienten nicht zur Inanspruchnahme einer Leistung drängen und keine falschen Erwartungen hinsichtlich eines Erfolges der Behandlung wecken. Und er sei verpflichtet, über die zu erwartenden Behandlungskosten aufzuklären.

Der Patient müsse abschließend eine transparente Rechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten, betonte Montgomery.

Die Krankenkassen bewerten auf der Website IGeL-Monitor einzelne Selbstzahlerleistungen, was zum Teil bei Berufsverbänden zu heftigen Reaktionen geführt hat.

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