Neuropsychologie zieht in die Praxen ein
Für die neuropsychologische Therapie müssen Patienten mit Hirnschädigungen künftig nicht mehr in die Klinik: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Leistung jetzt auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten freigegeben.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss will mit seinem Beschluss die Versorgung der Patienten mit Hirnschädigung verbessern.
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BERLIN (HL). Kassenpatienten, die nach einer Hirnschädigung oder Hirnerkrankung an komplexen geistigen oder seelischen Störungen und Behinderungen leiden, bekommen nun auch Anspruch auf eine adäquate neuropsychologische Diagnostik und Therapie.
Das haben die Vertreter von Ärzten, Patienten und Krankenkassen am Mittwoch einmütig im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.
Nach Angaben des GBA und der KBV können jährlich bis zu 60 000 Patienten, die an den Folgeschäden eines Schlaganfalls oder Schädel-Hirn-Traumas leiden, von dieser Entscheidung profitieren.
Gesundheitsministerium muss den Beschluss genehmigen
Der Beschluss des Bundesausschusses bedarf noch der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Ferner müssen sich die KBV und der GKV-Spitzenverband im Gemeinsamen Bewertungsausschuss auf die Honorarmodalität für diese neue vertragsärztliche Leistung einigen.
Bisher stehen für die Versorgung in der ambulanten Medizin zwar die fachärztlich neurologische Behandlung sowie Heilmittel zur Verfügung. Diese Möglichkeiten decken aber den für die betroffenen Patienten spezifischen Behandlungsbedarf nicht ab.
Ein Zehntel der Betroffenen benötigt eine ambulante Versorgung
Etwa 550.000 Patienten sind pro Jahr infolge einer Hirnschädigung oder einer Hirnerkrankung betroffen. Etwa ein Zehntel davon bedarf einer ambulanten Versorgung, wenn nach der akutstationären und rehabilitativen Therapie weiter Störungen auftreten.
Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie durch interdisziplinäre Teams vereint verschiedene Komponenten zur Restitution biologischer Funktionen und Verhaltensweisen, unter anderem auch durch Ersatz- und Bewältigungsstrategien.
Nach Angaben der KBV kann für die Bereiche "Lernen und Gedächtnis" sowie "Wahrnehmung und räumliche Leistungen ein patientenrelevanter Nutzen" nachgewiesen werden.