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Nordrhein-Westfalen

Pädiater erteilen Beteiligung an Corona-Tests für Urlauber Absage

Die BVKJ-Verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe kritisieren Dokumentationswust und zu knappes Honorar.

Veröffentlicht:
Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater in NRW für nicht umsetzbar.

Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater in NRW für nicht umsetzbar.

© Kunstzeug/stock.adobe.com

Köln. Die Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein-Westfalen erteilen der Beteiligung an den Corona-Tests für Urlaubsrückkehrer eine Absage.

„Bevor nicht klare Rahmenbedingungen zur Testung, zur Bedeutung und den Folgen des Ergebnisses, zur Logistik und Zuständigkeit wie auch zur angemessenen Vergütung geklärt sind, kann aus unserer Sicht eine Mitwirkung unserer Praxen nicht erwartet werden.“ So positionieren sich die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in einer Stellungnahme.

Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater für schlicht nicht umsetzbar. „Sie hat mit gezielten Maßnahmen zur Reduktion von Ansteckungsgefahren nur wenig zu tun.“ Gleichzeitig sehen sie die Äußerung, dass sich jeder Urlauber nun beim Arzt testen lassen kann, als „massiven Angriff auf die Praxisorganisation“. Darunter werde die reguläre Patientenversorgung leiden.

Einmalige Testung nicht sinnvoll, um Quarantäne zu verkürzen

Die Verbände halten es für nicht sinnvoll, durch eine nicht aussagekräftige einmalige Testung die notwendige Quarantäne zu verkürzen. Die mit der Testung verbundenen Dokumentations- und Verwaltungsschritte seien den Praxen nicht mehr zuzumuten, betonten die Kinder- und Jugendärzte. Kein Verständnis haben sie dafür, dass Reisedokumente in der Praxis geprüft und archiviert werden sollen, um den Anspruch der Patienten zu dokumentieren.

Es gebe bereits zahlreiche, sich fast täglich ändernde Testindikationen für unterschiedliche Personengruppen mit jeweils anderen Dokumentations- und Abrechnungsvorschriften. „Jetzt soll uns eine zusätzliche, nicht der Patientenversorgung dienende Aufgabe der Gesundheitsämter aufgebürdet werden, und das zu einem nicht kostendeckenden Honorar“, kritisieren sie. Hinzu kommt: Jeder Test bedeute neben der zeitlichen Belastung auch einen erhöhten Hygiene- und Materialbedarf, jede zusätzliche Person in den Praxen zusätzliche Infektionsrisiken.

ÖGD-Aufgaben nicht ohne Mitsprache an Vertragsärzte übertragen

Der BVKJ in Nordrhein-Westfalen fordert ein Ende der Übertragung von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte „ohne Mitsprache und angemessenes Honorar“. Nötig seien eine einheitliche Strategie im Umgang mit COVID-19 und die „Beendigung des hektischen und unabgestimmten Agierens der Politik, das eine verlässliche Planung in den Praxen unmöglich macht“.

Die Pädiater machen deutlich, dass sie sich dem Kampf gegen die Pandemie nicht grundsätzlich verweigern. „Sobald eine sinnvolle und angemessene Regelung gefunden und vereinbart ist, werden Kinder- und Jugendärzte sicher mit aller Kraft helfen, die notwendigen Schritte gemeinsam mit Politik und ÖGD zu gestalten.“ (iss)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 05.08.202016:04 Uhr

"Meine" KVWL mit oberbürokratischer 15€-Realsatire:
"Testungen auf SARS CoV-2
Die Politik setzt aktuell sowohl auf Landes- als auch Bundesebene auf umfangreiche Testungen bestimmter Personengruppen auf SARS-CoV-2, um eine weitere Ausdehnung der Covid-19-Erkrankungen zu verhindern. Für die Durchführung dieser Testungen braucht die KVWL dringend Ihre Unterstützung...
Abstrich-Meldebogen
Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, in bestimmten Fällen die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 auch bei symtomfreien Personen zu übernehmen.
Im Detail ergeben sich nun drei mögliche Testszenarien für Vertragsärzte, die sich unter anderem in der Abrechnung und Dokumentation unterscheiden.
Zur Veranlassung der SARS-CoV-2-Testungen wurden zwei neue Formulare entwickelt:
Muster 10C für die Testungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Muster OEGD für die Testungen asymptomatischer Personen nach der Rechtsverordnung (RVO)
Beide Muster bestehen aus zwei Teilen:
Der obere Teil dient der Veranlassung der SARS-CoV-2-Testung im Labor; er wird vom veranlassenden Arzt ausgefüllt.
Den unteren Teil erhält die Person, die getestet wird. Er enthält Datenschutzhinweise und den QR-Code.
Auf dem Formular ist zudem die Telefonnummer des Getesteten anzugeben, um ihn bei Virusnachweis umgehend informieren und die erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes durch den ÖGD einleiten zu können.
Kurzer Hinweis zum Muster 10c: Das Formular wird auch in der Praxissoftware hinterlegt sein, so dass es online ausgefüllt werden kann. Bis das Muster 10c in den Praxen zur Verfügung steht, ist das Muster 10 wie bisher zu verwenden...
Fall 1: Symptomatischer GKV-Versicherter
Fall 2: GKV-Versicherter - „erhöhtes Risiko“ aus der Corona-Warn-App
Fall 3: Asymptomatische Personen nach der VO
Zusätzlich:
-Gütersloh und Warendorf
-Sondersituation in den Kreisen
-Einreisende / Reiserückkehrer
-Beschäftigte in Schulen, Kitas und Kindertagespflege." https://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/dok/2020_01_28.htm
Wer bietet mehr Chaos?

Dr. Joachim Hofmann 05.08.202010:39 Uhr

Zunächst waren die niedergelassene als Hauptstütze im Kampf gegen Corona gefeiert worden.Der Wert dieser Bekundungen ist wie das abendliche Beifallklatschen. Nämlich gleich null.
Jetzt sollen sie für ein Almosen, die Tests durchführen mit persönlichen Risiken undRisiken für die Praxisorganisation. Das ist eine Unverschämtheit. Wenn. Sich alle geschlossen weigern , wie will man dann Sanktionen durchführen???

Dr. Thomas Georg Schätzler 05.08.202007:45 Uhr

Dazu schreibt "meine" KVWL als 15€-Realsatire:
"Testungen auf SARS CoV-2
Die Politik setzt aktuell sowohl auf Landes- als auch Bundesebene auf umfangreiche Testungen bestimmter Personengruppen auf SARS-CoV-2, um eine weitere Ausdehnung der Covid-19-Erkrankungen zu verhindern. Für die Durchführung dieser Testungen braucht die KVWL dringend Ihre Unterstützung...
Abstrich-Meldebogen
Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, in bestimmten Fällen die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 auch bei symtomfreien Personen zu übernehmen.
Im Detail ergeben sich nun drei mögliche Testszenarien für Vertragsärzte, die sich unter anderem in der Abrechnung und Dokumentation unterscheiden.
Zur Veranlassung der SARS-CoV-2-Testungen wurden zwei neue Formulare entwickelt:
Muster 10C für die Testungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Muster OEGD für die Testungen asymptomatischer Personen nach der Rechtsverordnung (RVO)
Beide Muster bestehen aus zwei Teilen:
Der obere Teil dient der Veranlassung der SARS-CoV-2-Testung im Labor; er wird vom veranlassenden Arzt ausgefüllt.
Den unteren Teil erhält die Person, die getestet wird. Er enthält Datenschutzhinweise und den QR-Code.
Auf dem Formular ist zudem die Telefonnummer des Getesteten anzugeben, um ihn bei Virusnachweis umgehend informieren und die erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes durch den ÖGD einleiten zu können.
Kurzer Hinweis zum Muster 10c: Das Formular wird auch in der Praxissoftware hinterlegt sein, so dass es online ausgefüllt werden kann. Bis das Muster 10c in den Praxen zur Verfügung steht, ist das Muster 10 wie bisher zu verwenden...
Fall 1: Symptomatischer GKV-Versicherter
Fall 2: GKV-Versicherter - „erhöhtes Risiko“ aus der Corona-Warn-App
Fall 3: Asymptomatische Personen nach der VO
Gütersloh und Warendorf: Sondersituation in den Kreisen
Einreisende / Reiserückkehrer
Beschäftigte in Schulen, Kitas und Kindertagespflege." https://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/dok/2020_01_28.htm
MfG, Dr. med. Schätzler (z.Zt. Mauterndorf)

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