Nordrhein-Westfalen

Pädiater erteilen Beteiligung an Corona-Tests für Urlauber Absage

Die BVKJ-Verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe kritisieren Dokumentationswust und zu knappes Honorar.

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Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater in NRW für nicht umsetzbar.

Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater in NRW für nicht umsetzbar.

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Köln. Die Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein-Westfalen erteilen der Beteiligung an den Corona-Tests für Urlaubsrückkehrer eine Absage.

„Bevor nicht klare Rahmenbedingungen zur Testung, zur Bedeutung und den Folgen des Ergebnisses, zur Logistik und Zuständigkeit wie auch zur angemessenen Vergütung geklärt sind, kann aus unserer Sicht eine Mitwirkung unserer Praxen nicht erwartet werden.“ So positionieren sich die Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in einer Stellungnahme.

Die freiwillige Corona-Testung nach dem Urlaub halten die Pädiater für schlicht nicht umsetzbar. „Sie hat mit gezielten Maßnahmen zur Reduktion von Ansteckungsgefahren nur wenig zu tun.“ Gleichzeitig sehen sie die Äußerung, dass sich jeder Urlauber nun beim Arzt testen lassen kann, als „massiven Angriff auf die Praxisorganisation“. Darunter werde die reguläre Patientenversorgung leiden.

Einmalige Testung nicht sinnvoll, um Quarantäne zu verkürzen

Die Verbände halten es für nicht sinnvoll, durch eine nicht aussagekräftige einmalige Testung die notwendige Quarantäne zu verkürzen. Die mit der Testung verbundenen Dokumentations- und Verwaltungsschritte seien den Praxen nicht mehr zuzumuten, betonten die Kinder- und Jugendärzte. Kein Verständnis haben sie dafür, dass Reisedokumente in der Praxis geprüft und archiviert werden sollen, um den Anspruch der Patienten zu dokumentieren.

Es gebe bereits zahlreiche, sich fast täglich ändernde Testindikationen für unterschiedliche Personengruppen mit jeweils anderen Dokumentations- und Abrechnungsvorschriften. „Jetzt soll uns eine zusätzliche, nicht der Patientenversorgung dienende Aufgabe der Gesundheitsämter aufgebürdet werden, und das zu einem nicht kostendeckenden Honorar“, kritisieren sie. Hinzu kommt: Jeder Test bedeute neben der zeitlichen Belastung auch einen erhöhten Hygiene- und Materialbedarf, jede zusätzliche Person in den Praxen zusätzliche Infektionsrisiken.

ÖGD-Aufgaben nicht ohne Mitsprache an Vertragsärzte übertragen

Der BVKJ in Nordrhein-Westfalen fordert ein Ende der Übertragung von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte „ohne Mitsprache und angemessenes Honorar“. Nötig seien eine einheitliche Strategie im Umgang mit COVID-19 und die „Beendigung des hektischen und unabgestimmten Agierens der Politik, das eine verlässliche Planung in den Praxen unmöglich macht“.

Die Pädiater machen deutlich, dass sie sich dem Kampf gegen die Pandemie nicht grundsätzlich verweigern. „Sobald eine sinnvolle und angemessene Regelung gefunden und vereinbart ist, werden Kinder- und Jugendärzte sicher mit aller Kraft helfen, die notwendigen Schritte gemeinsam mit Politik und ÖGD zu gestalten.“ (iss)

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