Sachsen-Anhalt

Pädiater wollen höheres Impfhonorar

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Aus höheren Impfhonoraren für Pädiater in Sachsen-Anhalt wird so schnell nichts. Bis Ende 2014 gelten bestehende Verträge.

MAGDEBURG. Im Vergleich zu Ärzten in anderen KV-Regionen bekommen Sachsen-Anhalts Kinderärzte weniger Honorar fürs Impfen.

Dr. Marion Bolz und Dr. Matthias Krause haben deshalb bei der jüngsten Vertreterversammlung höhere Impfhonorare für ihre Fachgruppe beantragt. "Schwer zu handhaben", meinten die Delegierten und überwiesen den Antrag an den Vorstand der KV Sachsen-Anhalt (KVSA).

"Das ist keine Beerdigung erster Klasse", versuchte der Vorstandsvorsitzende Dr. Burkhard John zu beruhigen. Dennoch werden die Kassen kaum zu Nachverhandlungen innerhalb der Laufzeit bereit sein.

Verlust von rund 150 Euro pro Quartal

Die seit Januar geltende Vereinbarung, die bis Ende kommenden Jahres Bestand hat, sieht für die meisten Impfungen eine höhere Vergütung vor.

"Allerdings", so Mathias Tronnier, geschäftsführender KV-Vorstand, "haben wir jetzt eine einheitliche Preisstruktur, unterschieden wird lediglich nach Einfach- oder Mehrfachimpfungen. Die Preise liegen zwischen 6,50 und 12,70 Euro."

Bis zum Vorjahr galten einzelne Impfungen, beispielsweise Pneumokokken, als Sonderleistungen, die höher honoriert worden sind. Das gibt es nun nicht mehr.

"Für jede Impfung dieser Art werden heute rund vier Euro weniger gezahlt. Da Kinderärzte am häufigsten gegen Pneumokokken impfen, trifft es sie am härtesten."

Obwohl auch sie für andere Impfungen mehr Geld bekämen, müssten Pädiater pro Quartal durchschnittlich mit einem Verlust von 150 Euro rechnen.

Zuschlag bei einzelnen Altersgruppen möglich

"Für 2015 werden wir uns natürlich für höhere Preise stark machen", verspricht Tronnier. So sei ein Zuschlag für Impfungen bei einzelnen Altersgruppen denkbar.

Zugestimmt hat die Vertreterversammlung einem Änderungsantrag zur Förderung der Famulatur. Danach werden künftig sowohl Pflicht- als auch Wahlfamulaturen in Arztpraxen für je einen Monat mit jeweils 200 Euro für den Arzt und den Studenten gefördert.

Eine anteilige Förderung bei zweiwöchigem Praktikum ist möglich. Arzt und Famulus müssen entsprechende Anträge direkt bei der KV einreichen.

Die Förderung gilt nur für Ärzte mit vollem Versorgungsauftrag. Bislang sind lediglich einmal pro Jahr 200 Euro an die Famulatur-Praxen gezahlt worden.

Jeder Arzt hat für sich entschieden, ob er das Geld an die Studenten weiterreicht, es mit ihnen teilte oder ganz für sich behält. (zie)

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