Pflegepersonalstärkungsgesetz
DAK: Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen nicht aus
Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Die Nachfrage hält sich laut DAK-Gesundheit aber in Grenzen.
Veröffentlicht:Hamburg. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen nicht aus. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse sei seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen worden– das seien lediglich 32 Prozent, wie es am Montag in einer Mitteilung hieß. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten.
Insgesamt 16.405 Förderanträge wären bei der DAK-Gesundheit bis Mitte Januar 2024 eingegangen, von denen 95 Prozent bewilligt worden seien. Jetzt sei die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert worden.
„Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“, wird DAK-Vorstandschef Andreas Storm zitiert.
Und ergänzt: „In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen. Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen – jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.“ (eb)