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Verordnungs-Novelle

Pharma- und MedTech unter verschärfter Beobachtung

Höhere Hürden zur Abwanderung wichtiger Unternehmen verspricht Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Darin ist die Gesundheitswirtschaft künftig stärker als bisher einbezogen.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Pandemie gibt auch der Debatte um unverzichtbare Industrien, die es im Inland zu halten gilt, neue Nahrung. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Dienstag den Entwurf einer „15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ (15. AWV-Novelle) in die Verbändeanhörung gegeben.

Danach zählen künftig auch Unternehmen, die besonders versorgungsrelevante Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte oder Schutzausrüstung produzieren, zu den kritischen Assets, deren Übernahme durch Erwerber aus Nicht-EU-Staaten bereits bei einem Anteil von zehn Prozent anzuzeigen ist und vom BMWi geprüft werden kann.

Bisher zählten dazu nur sogenannte „kritische Infrastrukturen“ sowie die dazu erforderliche Hard- und Software, Anbieter von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur sowie Medienunternehmen mit erheblicher Breitenwirkung.

Verschärfte Anzeigepflicht und Übernahme-Prüfung

Was Anbieter der Gesundheitswirtschaft betrifft, sieht die Änderungsverordnung insbesondere die verschärfte Anzeigepflicht und Übernahme-Prüfung vor für

  • Unternehmen, die persönliche Schutzausrüstung herstellen oder Komponenten oder Vorprodukte dafür zuliefern.
  • Pharmahersteller, die „wesentliche Arzneimittel“ entwickeln und vermarkten oder auch deren „Ausgangs- und Wirkstoffe“. Was unter „wesentlich“ zu verstehen sei, geht aus dem Begründungsteil der Verordnung hervor. Danach sind Medikamente und Impfstoffe gemeint, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in seiner „Liste versorgungselevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe“ aufführt.
  • Hersteller von Medizinprodukten „die zur Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von lebensbedrohlichen und hochansteckenden Infektionskrankheiten bestimmt sind“
  • Sowie Hersteller von In-vitro-Diagnostika zur Erkennung und Überwachung lebensbedrohlicher und hochansteckender Infektionen. Auch in den beiden letztgenannten Fällen sind Zulieferer inkludiert.

„Wir müssen von kritischen Unternehmenskäufen aus Drittstaaten im Gesundheitssektor rechtzeitig erfahren und diese prüfen können. Es geht nicht darum, unseren offenen Investitionsstandort in Frage zu stellen, aber wir müssen hier genauer hinschauen können, wenn nötig“, kommentiert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Verordnungsentwurf.

Die Corona.-Krise zeige die Notwendigkeit, so der Minister weiter, zu „verhindern, dass medizinisches Know-how und Produktionskapazitäten, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung essenziell sind, ins Ausland abfließen.“

Nach Ressortabstimmung und Verbändeanhörung soll die 15. AWV-Novelle im Bundeskabinett verabschiedet werden. (cw)

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