Fachärzte in die Grundversorgung?

SpiFa-Plan hat kaum Chancen

Der Vorstoß der Fachärzte, auch in der Grundversorgung eine stärkere Rolle zu übernehmen, stößt bei Gesundheitspolitikern des Bundestages auf wenig Gegenliebe.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Diskutierten beim Fachärztetag auf dem Hauptstadtkongress: Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Dietrich Monstadt (CDU), Moderator Wolfgang van den Bergh, Edgar Franke (SPD), Dirk Heinrich (SpiFa-Vorstand) und Kathrin Vogler (Linke).

Diskutierten beim Fachärztetag auf dem Hauptstadtkongress: Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Dietrich Monstadt (CDU), Moderator Wolfgang van den Bergh, Edgar Franke (SPD), Dirk Heinrich (SpiFa-Vorstand) und Kathrin Vogler (Linke).

© Stephanie Pilick

BERLIN. Bis auf die FDP haben Gesundheitspolitiker von Union, SPD und Linken wenig Neigung, den in einem Anfang der Woche in einem Positionspapier veröffentlichten Forderungen nach einer stärkeren Rolle von Fachärzten in der Grundversorgung näher zu treten.

"Im Verhältnis zum Nutzen zu hoch" sind die Preise aus Sicht der Patientenvertreterin Dr. Ulrike Holtkamp von der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe. "Bei diesen Preisen würde ich erwarten, dass das Medikament einen Patienten heilen kann", sagte sie. Sie berichtete, dass Patienten zunehmend Probleme hätten, die Kosten erstattet zu bekommen.

"Ob der Ansatz des Spitzenverbandes der Fachärzte (SpiFa) richtig ist, erscheint mir fraglich. Was ich von Fachärzten höre, ist, dass deren Praxen auch voll sind", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt beim Fachärztetag im Rahmen des Hauptstadtkongresses am Mittwoch.

Die hohe fachärztliche Qualifikation werde für die zweite Versorgungsebene benötigt, es sei aber nicht sinnvoll, sie für die Grundversorgung zu nutzen, so der Unionspolitiker. Monstadt hält es nicht für erwiesen, dass die hausärztliche Versorgung nicht mehr gesichert sei.

Der SPD-Bundesabgeordnete Professor Edgar Franke, zugleich Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, warnte davor, Haus- und Fachärzte gegeneinander auszuspielen. Er wie auch Monstadt plädierten dafür, die längerfristige Wirkung der im Versorgungsstärkungsgesetz geschaffenen Instrumente abzuwarten. Richtig sei, stärkere finanzielle Anreize über Strukturfonds zu setzen. Würden aber Haus- und Fachärzte ein gemeinsames Konzept anbieten, dann könne dies aufgegriffen werden, so Monstadt.

Hand in Hand mit Krankenhäusern

Die Linken-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler plädierte für kooperative Strukturen, auch gemeinsam mit Krankenhäusern. Als eine Ursache für die regionale Ungleichverteilung von Ärzten nennt sie Vergütungsunterschiede zwischen GKV und PKV.

SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich bestätigte dies: Vor 20 Jahren habe sein Fallwert als HNO-Arzt in Hamburg bei 109 DM (55 Euro) gelegen, inzwischen sei er auf 37 Euro gesunken. Etwa 25 Prozent der Leistungen würden nicht im Regelleistungsvolumen vergütet.

Seine Forderung nach Einstieg in die Grundversorgung verbinde der SpiFa mit der Erwartung, so Heinrich, dass die Budgetierung abgeschafft werde, damit keine Verteilungskonflikte mit den Hausärzten entstehen.

Einzig die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus, die sich um ein Bundestagsmandat bewirbt, hält das SpiFa-Papier für diskussionswürdig.

Für mehr Wahlfreiheit

Das FDP-Wahlprogramm enthält dezidiert die Forderung nach Abschaffung der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung. Aschenberg-Dugnus plädierte für mehr Wahlfreiheiten der Patienten.

In der Arzneimittelpolitik – hier macht im Moment eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zu den Eigenschaften des Mischpreises nach der frühen Nutzenbewertung Furore – sehen Monstadt und Franke keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Der Gesetzgeber könne nicht auf jedes untergerichtliche Urteil reagieren. Er wie auch sein SPD-Kollege Franke sehen den Gesetzgeber dann gefordert, wenn die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom Bundessozialgericht bestätigt werde. Unmissverständlich machte Franke deutlich, dass er die einstweilige Entscheidung des LSG vom März "für falsch" hält.

Nach dieser Entscheidung ist ein Erstattungsbetrag nur dann wirtschaftlich, wenn Ärzte das Arzneimittel nur solchen Patientengruppen verordnen, für die der Bundesausschuss einen Zusatznutzen anerkannt hat.

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