Streit um Babyklappen erreicht den Bundestag

Sind Babyklappen Lebensretter, oder verletzen sie die Rechte neugeborener Kinder? Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts soll Klarheit schaffen und dem Bundestag Stoff für die Debatte im Herbst liefern. Jetzt liegen erste Ergebnisse vor.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Babyklappen in der Diskussion: Die Eltern nicht kennen zu dürfen, gilt als schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Babyklappen in der Diskussion: Die Eltern nicht kennen zu dürfen, gilt als schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

© Pressefoto Kraufmann / imago

BERLIN. Nach der Sommerpause will der Deutsche Bundestag einen neuen Anlauf unternehmen, Babyklappen und andere Angebote an Frauen, anonym zu gebären, gesetzlich zu regeln. Aus der Unionsfraktion sind bereits deutliche Signale gegen die Beibehaltung der Babyklappen gedrungen. So hat sich Unionsfraktionsvizechefin Ingrid Fischbach (CDU) klar gegen Babyklappen und anonyme Geburten ausgesprochen. Sie favorisiere die "vertrauliche Geburt". Dabei sind die Namen der Mütter einer Beratungsstelle bekannt, nicht aber dem Standesamt. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich mehrheitlich gegen den Weiterbetrieb der aktuell etwa 80 Klappen und 130 Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen.

Babyklappen sind geduldet, aber illegal

Bislang bewegen sich die Betreiber von Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone. Eine Studie des Deutschen Jugendinstitutes im Auftrag des Familienministeriums soll nun die empirischen Grundlagen für die anstehende Debatte schaffen.

Klappen sind meist an Krankenhäusern oder Sozialstationen angebrachte Vorrichtungen, in die Mütter ihr ohne Beistand zur Welt gebrachtes Kind ablegen können.

Bei der anonymen Geburt melden sich Frauen im Krankenhaus, gebären im Kreißsaal und verlassen die Geburtsstation, ohne ihre Namen zu hinterlassen. Eine dritte Möglichkeit für die Frauen ist die Arm-zu-ArmÜbergabe.

Die Ergebnisse der Studie sollen im Herbst vorliegen. Ihr Ziel ist, Fallzahlen zu erheben, Kooperationsstrukturen zu erfassen, die Lebensumstände betroffener Frauen zu beschreiben sowie Präventions- und Beratungsansätze zu sammeln.

Wie aussagekräftig die Erhebung ausfallen wird, steht noch in den Sternen. Von den 591 Jugendämtern in Deutschland hätten 322 geantwortet, berichtete Studienleiterin Joelle Coutinho. Von diesen gaben 206 an, keinerlei Angebote vorzuhalten. Die übrigen vermeldeten insgesamt 155 Angebote. Die Befragung der Anbieter erbrachte ein noch dürreres Ergebnis. Weniger als ein Drittel schickte die Fragebögen ausgefüllt zurück. Eine erste Durchsicht habe ergeben, dass der Professionalitätsgrad der Angebote höchst unterschiedlich sei. Nicht immer seien sie an medizinische Einrichtungen angebunden. Schwer sei es auch, betroffene Frauen zu interviewen.

Retten Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt Leben? Aktuelle Meldungen des Internetportals derWesten.de werfen Schlaglichter auf die Debatte, die der Bundestag nach der Sommerpause führen will.

Irgendwann im Februar habe die kleine Valentina munter in der Babyklappe des katholischen Katharinenhospitals in Unna gestrampelt, schrieb derWesten am 4. März.

Drei Tage später die traurige Nachricht: Eine 21-jährige hatte ihr Neugeborenes erwürgt und in einem Gebüsch in Rheinhausen abgelegt.

Könnte das Kind noch leben, wenn die Mutter von Babyklappen und Möglichkeiten anonymer Geburt gewusst hätte?

Für eine Mehrheit im Deutschen Ethikrat stellt sich die Frage so nicht. Erkenntnisse aus der forensischen Psychiatrie legten nahe, dass diese Angebote potenzielle Kindsmörderinnen nicht erreichten, sagte Professor Christiane Woopen vom Deutschen Ethikrat. Die Zahl der getöteten und ausgesetzten Neugeborenen habe sich seit Einführung der Babyklappen im Jahr 1999 nicht geändert.

Deshalb hat sich der Rat bereits vor Jahresfrist für die Abschaffung der Angebote zur anonymen Geburt ausgesprochen. Formal illegal sind sie deshalb, weil sie den Kindern das Grundrecht auf das Wissen um ihre Abstammung vorenthalten.

Einheitlich ist die Haltung des Ethikrates nicht. Der Theologe Eberhard Schockenhoff und fünf weitere Ratsmitglieder sind strikt dagegen, die Babyklappen aufzugeben. Es sei nicht auszuschließen, dass unter den rund 500 bislang in den Klappen abgelegten Kindern auch eines gewesen sei, das durch die Klappe vor dem Tod gerettet wurde.

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