Vor G-BA-Entscheidung

TK-Chef Baas: Telefonische AU hat sich bewährt

Wird die Tele-AU verlängert? Darüber entscheidet am Donnerstag der G-BA. Geht es nach der TK, fällt das Votum positiv aus. Gerade auch, weil die Kasse dieses Jahr überdurchschnittlich viele Fehltage aufgrund von Erkältungskrankheiten bei ihren Versicherten zählt.

Veröffentlicht:
Jens Baas

Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse. (Archivbild)

© Techniker Krankenkasse

Hamburg. Die Techniker Krankenkasse (TK) meldet für dieses Jahr überdurchschnittlich viele Fehltage aufgrund von Erkältungskrankheiten. Von Januar bis einschließlich Oktober 2023 seien TK-Versicherte im Schnitt 3,7 Tage mit einer Erkältungsdiagnose – darunter zählt die Kasse auch Grippe- und COVID-Erkrankungen – krankgeschrieben gewesen. Die Fehlzeiten aufgrund von Erkältungen lägen damit in diesem Jahr zwar etwas niedriger als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres (4,6 Tage), seien aber deutlich höher als vor der Corona-Pandemie (2021: 1,2; 2020: 2,1; 2019: 1,9).

TK-Chef Dr. Jens Baas spricht sich daher dafür aus, „die Krankschreibung per Telefon wieder zu ermöglichen“. Denn: „Bei der persönlichen Arztpraxis anzurufen, anstatt sich krank ins Wartezimmer zu schleppen, entlastet das Praxispersonal und reduziert die Ansteckungsgefahr für Mitarbeitende sowie für Patientinnen und Patienten vor Ort.“

Lesen sie auch

Die Möglichkeit zur Telefon-AU war im April dieses Jahres ausgelaufen. Am Donnerstag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun über eine Wiedereinführung entscheiden. Denn mit dem Lieferengpassgesetz hatte der Ausschuss den Auftrag bekommen, „Regelungen“ zu beschließen, dass Vertragsärztinnen und -ärzte bei in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten „auch nach telefonischer Anamnese“ die Arbeitsunfähigkeit feststellen können – und damit die Tele-AU in die Regelversorgung zu überführen.

Die TK weist unabhängig davon, wie die G-BA-Sitzung ausgeht, darauf hin, dass in bestimmten Fällen auch über die Videosprechstunde eine Krankschreibung möglich ist. Genauer darf diese bei bekannten Patienten für bis zu 7 Tage und bei der Praxis unbekannten Patienten für bis zu 3 Tage ausgestellt werden. Allerdings nur, wenn die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt.

Lesen sie auch

Außerdem ruft TK-Chef Baas zur Grippe-Impfung auf. „Wer zu einer Risikogruppe gehört und noch nicht geimpft ist, sollte dies jetzt noch nachholen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Eine Grippeimpfung ist auch zeitgleich mit einer Corona-Impfung möglich“, so Baas. Wie die Kasse berichtet, hätten sich in der vergangenen Grippesaison nach eigener Auswertung rund 40 Prozent der über 60-Jährigen gegen Influenza impfen lassen. Diese Quote sei mit Blick auf die EU-Zielvorgabe von 75 Prozent viel zu gering. (reh)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann und Dr. Michael Seewald

© Anatoli Oskin / Universität Augsburg; © AstraZeneca

Umfrage unter Ärzt:innen

Nachhaltigkeit wird Kernbestandteil verantwortungsvoller Medizin

Anzeige | AstraZeneca GmbH
Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

© Jennifer / stock.adobe.com

Zuwendung statt Rezept

Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

© Bionorica SE

Phytoneering-Akademie

Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

Anzeige | Bionorica SE
Antibiotika – Fluch und Segen

Podcast

Antibiotika – Fluch und Segen

Anzeige | Bionorica SE
Brauchen wir noch Antibiotika?

© deepblue4you | iStock

Content Hub

Brauchen wir noch Antibiotika?

Anzeige | Bionorica SE
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

© Springer Medizin Verlag

Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Abb. 1: Algorithmus der Step-up- bzw. Step-down-Strategie in der Reduktionsphase von ICS unter Benralizumab in der SHAMAL-Studie

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [12]

Schweres eosinophiles Asthma

SHAMAL-Studie: mit Benralizumab hoch dosierte ICS reduzieren

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?