GBA rudert zurück

Tele-AU vorerst weiterhin möglich

Der massive Protest der Hausärzte hat offenbar gefruchtet - der GBA rudert zurück: Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.

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Rolle rückwärts: Ärzte dürfen vorerst weiterhin Patienten mit leichten Infekten der oberen Atemwege nach ausschließlichem Telefonkontakt krankschreiben.

Rolle rückwärts: Ärzte dürfen vorerst weiterhin Patienten mit leichten Infekten der oberen Atemwege nach ausschließlichem Telefonkontakt krankschreiben.

© Ulrich Baumgarten / dpa

Berlin. Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das kündigte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), am Montag in Berlin an.

„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der GBA erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen“, teilte Hecken mit.

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Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde die Regelung bis zum 4. Mai verlängert. Allerdings dürfen Ärzte bei reinem Telefonkontakt Patienten dann nur noch für die maximale Dauer von einer Woche krank schreiben (bislang zwei Wochen). Außerdem ist nur eine einmalige Verlängerung erlaubt.

Der GBA erlaubt nun doch die Tele-AU – zumindest bis 4. Mai. Was halten Sie als Arzt/Ärztin davon?

Der GBA werde voraussichtlich rückwirkend zum Montag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen. Damit bestehe vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, so der GBA. (ato)

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