Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz

Telematik: Kein Kostendeckel im Spargesetz

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Die Bundesregierung setzt weiter auf den Ausbau der Telematikinfrastruktur und damit auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Im Diskussionsentwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz nimmt sie den Bereich explizit von der Deckelung der Verwaltungskosten aus. Ausgaben für die Telematikinfrastruktur seien keine Verwaltungsausgaben der Kassen und damit nicht von deren Begrenzung erfasst, heißt es im Entwurf.

Bereits jetzt gelten für die Ausgaben für die Telematik Sonderregelungen: Sie sind anders als die sonstigen Verwaltungsausgaben nicht an die Einnahmeentwicklung der GKV gekoppelt. Nachdem sich die Koalitionäre bereits für die Einführung des Online-Stammdatenabgleichs auf der eGK entschieden haben, ist die Ausnahme von der Kostendeckelung ein weiteres Signal, dass auch die schwarz-gelbe Bundesregierung an dem Großprojekt festhält. (iss)

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