Pflegebedürftige

Übergangspflege jetzt auch in NRW geregelt

In Nordrhein-Westfalen haben Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft die Grundlagen dafür geschaffen, dass Pflegebedürftige die Übergangspflege in Kliniken in Anspruch nehmen können.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Auch in Nordrhein-Westfalen können Patienten nach einer Krankenhausbehandlung künftig die sogenannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Das haben die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vereinbart.

Nach einem Beschluss des Bundestags vom Juni 2021 können Pflegebedürftige nach einer abgeschlossenen stationären Behandlung im Krankenhaus bleiben, wenn keine Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder medizinische Rehabilitation möglich sind.

„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in NRW. Pflegebedürftige hätten jetzt die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich allein gestellt sind.

In der Kurzzeitpflege fehlen weiter Kapazitäten

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene ermöglichen wir nun, dass die NRW-Krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung erhalten“, betont KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum. Das schaffe für Patientinnen und Patienten sowie die Krankenhäuser Sicherheit.

In einer gemeinsamen Mitteilung machen Kassen und KGNW darauf aufmerksam, dass die Vereinbarung nichts an der Tatsache ändert, dass in NRW vor allem Kapazitäten in der Kurzzeitpflege fehlen. Sie appellieren an die Träger von Pflegeheimen, entsprechende Angebote zu schaffen. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kardiovaskuläres Risiko

Wann die Lipoprotein(a)-Messung wirklich sinnvoll ist

Lesetipps
Eine Ärztin erklärt einer Patientin mit ernstem Gesicht eine Sachlage.

© Siphosethu F/peopleimages.com - stock.adobe.com

Krebsprävention

HPV und seine Folgen: Mit diesen Antworten beruhigen Sie Patienten

Ein Mann

© Pawel Ziólkowski / stock.adobe.com

Neue Empfehlung

Zwei Biomarker werden bei Asthma zum Standard

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram