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Pflegebedürftige

Übergangspflege jetzt auch in NRW geregelt

In Nordrhein-Westfalen haben Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft die Grundlagen dafür geschaffen, dass Pflegebedürftige die Übergangspflege in Kliniken in Anspruch nehmen können.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Auch in Nordrhein-Westfalen können Patienten nach einer Krankenhausbehandlung künftig die sogenannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Das haben die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vereinbart.

Nach einem Beschluss des Bundestags vom Juni 2021 können Pflegebedürftige nach einer abgeschlossenen stationären Behandlung im Krankenhaus bleiben, wenn keine Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder medizinische Rehabilitation möglich sind.

„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in NRW. Pflegebedürftige hätten jetzt die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich allein gestellt sind.

In der Kurzzeitpflege fehlen weiter Kapazitäten

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene ermöglichen wir nun, dass die NRW-Krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung erhalten“, betont KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum. Das schaffe für Patientinnen und Patienten sowie die Krankenhäuser Sicherheit.

In einer gemeinsamen Mitteilung machen Kassen und KGNW darauf aufmerksam, dass die Vereinbarung nichts an der Tatsache ändert, dass in NRW vor allem Kapazitäten in der Kurzzeitpflege fehlen. Sie appellieren an die Träger von Pflegeheimen, entsprechende Angebote zu schaffen. (iss)

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