Corona-Pandemie

Verordnung vereinfacht Verschreibung von Substitutionspräparaten

Die SARS-CoV-2-Pandemie ist auch für suchtkranke Menschen belastend. Eine Notverordnung erleichtert Ärzten die Versorgung Betroffener.

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Patienten, die sich in einem Substitutionsprogramm befinden, sollen auch in der Corona-Krise weiter versorgt werden können. Eine Idee: Der Patient soll statt in der Praxis (wie hier auf dem Bild) vor den Augen eines „Apothekenboten“ seine Dosis einnehmen.

Patienten, die sich in einem Substitutionsprogramm befinden, sollen auch in der Corona-Krise weiter versorgt werden können. Eine Idee: Der Patient soll statt in der Praxis (wie hier auf dem Bild) vor den Augen eines „Apothekenboten“ seine Dosis einnehmen.

© Uli Deck

Berlin. Wegen der Corona-Pandemie wird Ärzten die Verschreibung von Substitutionspräparaten erleichtert. Entsprechendes sieht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, die an diesem Dienstag in Kraft tritt. Mit der Eilverordnung regelt Minister Jens Spahn (CDU) gleich mehrere Details, die die Versorgung mit „Produkten des medizinischen Bedarfs“ – darunter Arzneimittel – in der aktuellen Corona-Krise betreffen. Auch Regelungen zur Blutspende werden gelockert.

Verordnung für bis zu 30 Tage

Laut Verordnung werden mehrere Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung für die Zeit der Corona-Pandemie angepasst. So dürfen Substitutionsärzte ab sofort mehr Patienten behandeln. Außerdem dürfen Ärzte nach „sorgfältiger Abwägung“ mehr Patienten Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen sogar für bis zu 30 Tage verschreiben.

Ist eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischem, pharmazeutischem oder pflegerischem Personal nicht möglich, kann der Arzt auch anderes Personal damit beauftragen. Um außerhalb der Praxis eine kontinuierliche ambulante Betreuung von Substitutionspatienten zu ermöglichen, können „Apothekenboten“ eingesetzt werden. Der Patient hat dann das Substitutionsmittel vor den Augen des Boten einzunehmen.

Bei der Verschreibung von Folgerezepten können Ärzte von einer persönlichen Konsultation absehen. Alle Maßnahmen dienten dem Zweck, „dort wo medizinisch gut vertretbar, Infektionsrisiken zu minimieren und die Substitutionsversorgung sicherzustellen“, teilte das das BMG mit.

Knapp 80.000 Menschen betroffen

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), betonte, mit der Verordnung sichere man die Substitutionstherapie suchtkranker Menschen auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Knapp 80.000 Menschen in Deutschland seien derzeit auf die Gabe von Substitutionsmedikamenten angewiesen. Jede Unterbrechung könne lebensbedrohliche Folgen haben, so Ludwig.

Der drogenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dirk Heidenblut, betonte, gerade in der aktuellen Ausnahmesituation müsse schnell Hilfe geleistet werden. Das gelte auch für die Therapien von Suchtkranken mit Substitutionsmedikamenten. (hom)

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