Zöller: Keine Umkehr der Beweislast

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BERLIN/DRESDEN (HL). In der Debatte um ein Patientenrechtegesetz weist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), darauf hin, dass er bei der Ahndung von ärztlichen Behandlungsfehlern keine Umkehr der Beweislast plant oder vorschlagen wird.

In diesem Zusammenhang war der "Ärzte Zeitung" in ihrem Bericht "Zöllers Ziel: Bis 2011 ein Patientenrechtegesetz" am 12. Mai ein Fehler unterlaufen, weil Zöller irrtümlich unterstellt worden war, es solle bei der Arzthaftung zu einer Beweislastumkehr kommen. Tatsächlich hatte Zöller dies mit Blick auf amerikanische Verhältnisse als "nicht sinnvoll" bewertet, weil am Ende mehr Geld für die Absicherung medizinischer Tätigkeit als für die Behandlung ausgegeben würde. In diesem Punkt haben Zöller und der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bereits vor dem Ärztetag Konsens erzielt.

Beispielhaft wurde die Last von Versicherungsbeiträgen beim Ärztetag thematisiert. So seien in jüngster Zeit die Prämien für belegärztliche Geburtshelfer in Größenordnungen von 28 000 Euro gestiegen. Das sei vom Honorar nicht mehr abgedeckt.

Lesen Sie dazu auch: Wer den Arzt schwächt, verletzt den Patienten Patientenrechte stärken - ohne Gesetz Vertrauen zählt mehr als das formale Recht Eine Zangengeburt: die Position zur Gesundheitspolitik Versorgungsforschung wird immer wichtiger Zöller: Keine Umkehr der Beweislast Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die Wende verpasst

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