Schutzimpfungs-Richtlinie bei Säuglingen

2+1-Schema für Sechsfachimpfung ist in Kraft getreten

Das neue Impfschema für die Sechsfachimpfung bei Säuglingen ist ab sofort verbindlich. Ziel ist es, den Impfplan zu vereinfachen und Impftermine – wenn möglich – zu reduzieren.

Veröffentlicht:

Berlin. Die neue Richtlinie zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen – zum Schutz vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B – ist am 10. Oktober rechtswirksam geworden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie im August beschlossen. Er folgt damit Empfehlungen der STIKO. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bei seiner Prüfung nichts zu beanstanden. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der Beschluss damit jetzt in Kraft getreten.

Das neue „2+1-Impfschema“ sieht zwei Impftermine im Alter von zwei und vier  Monaten und dann nochmals eine Impfung im Alter von elf Monaten vor. Die bis dato vorgesehene weitere Impfung im Alter von drei Monaten entfällt. Nur Frühgeborene sollen die Impfdosen weiterhin nach dem „3+1-Schema“ im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten erhalten.

Ziel des neuen Impfschemas ist es laut GBA, „den Impfplan zu vereinfachen und Impftermine – wenn möglich – zu reduzieren“. (mu)

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