Ärzte müssen auch bei Kollegen Risikoklärung leisten

BRAUNSCHWEIG (maw). Ärzte müssen auch Kollegen umfassend über die spezifischen Risiken aufklären, wenn sie sie als Patienten behandeln. Darauf weist der Lübecker Verein der Medizinrechtsanwälte mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig hin.

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Die Aufklärungspflicht entfällt nach Angaben der Medizinrechtsanwälte nur, wenn Patienten aufgrund ihres Vorwissens ein ausreichend genaues Bild von den Risiken einer Behandlung hätten, zum Beispiel aufgrund einer Facharztqualifikation im betreffenden Bereich.

Im konkreten Fall hatte ein Orthopäde einen Pädiater nicht über die Risiken einer Epiduralanalgesie aufgeklärt - was die Richter monierten. Der Patient erlitt eine Spondylodiszitis und Arachnoiditis und ist seither berufsunfähig.

Az.: 1 U 29/09

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