Unerlaubte Zuwendung

Veröffentlicht:

Ärzten ist es weiterhin nicht erlaubt, von Patienten oder anderen - etwa Herstellern von Arznei- oder Hilfsmitteln - Geschenke oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen, wenn so der Eindruck erweckt wird, dass ihre Unabhängigkeit beeinflusst wird (Paragraf 32).

Nicht berufswidrig wäre eine Beeinflussung jedoch, "wenn sie einer wirtschaftlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise auf sozialrechtlicher Grundlage dient und Ärzten die Möglichkeit erhalten bleibt, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen".

Hinter dieser komplizierten Formulierung steht der Gedanke, dass Anreize dann nicht berufswidrig sind, wenn sie auf transparenter sozialrechtlicher Grundlage und im Interesse der Krankenversicherung eine wirtschaftliche Mittelverwendung sichern. Dies ist etwa bei den Rabattverträgen der Fall.

Bisher gab es außerdem eine Ausnahme zugunsten geringfügiger Vorteile, diese entfällt. Jetzt kommt es ausschließlich auf den Eindruck einer Beeinflussung an. Zudem ist die Annahme von "geldwerten" Vorteilen in angemessener Höhe nicht berufswidrig, wenn diese für berufsbezogene Fortbildung verwendet werden. Geht dieser aber über die notwendigen Reisekosten und Tagungsgebühren hinaus, gilt es als unangemessen. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Überraschender Parteitagsbeschluss

Grünen-Parteitag wendet sich gegen Globuli auf Krankenkassen-Kosten

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Primärprävention

Empfehlungen aktualisiert: LDL-Cholesterin wann und wie senken?

Lesetipps