Verhaltensregeln

Veröffentlicht:

Die Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln für Ärzte bei gemeinsam behandelten Patienten sind ergänzt und präziser gefasst worden.

So müssen Ärzte künftig bei Überweisungen von Patienten an Kollegen in anderen Praxen oder in der Klinik die erhobenen Befunde "unverzüglich" übermitteln und über die bisherige Behandlung informieren, soweit das Einverständnis der Patienten vorliegt oder es anzunehmen ist (Paragraf 7).

Begründet wird die Ergänzung der Musterberufsordnung damit, dass eine genaue Regelung, wie weiterbehandelnde Ärzte informiert werden müssen, im Interesse der Patienten geboten ist - besonders bei einem Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.

"Unverzüglich" bedeutet in diesem Fall, dass der behandelnde Arzt die Übermittlung nicht schuldhaft verzögern darf - was aber eine angemessen Bearbeitungszeit nicht ausschließt. Zudem sind Originalunterlagen zurückzugeben.

Eine weitere Modifikation bei den Verhaltensregeln: Ärzte dürfen auch weiterhin nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien behandeln oder beraten.

Neu ist: Telemedizinische Verfahren sind jetzt ausdrücklich von dieser Vorschrift ausgeschlossen - wenn sichergestellt ist, dass Arzt oder Ärztin den Patienten unmittelbar behandeln. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten