Direkt zum Inhaltsbereich

Aufklärungspflicht

Veröffentlicht:

Dieser Abschnitt (Paragraf 8) wurde umfassend erweitert. Ärzte müssen über eine Behandlung aufklären und den Patienten Bedeutung und Tragweite sowie Alternativen und Risiken in angemessener Weise verdeutlichen.

Stärker als bisher wurde betont, dass Ärzte dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit vor der Behandlung einräumen müssen.

Der Grund für die Änderung: Die bisherige Regelung erschien der Bundesärztekammer unzureichend, angesichts der hohen Bedeutung, die die Aufklärungspflicht hat.

Besonders intensiv sollte die Aufklärung vor Eingriffen sein, für die es keine medizinische Indikation gibt, etwa bei Schönheitsoperationen, hier bestehe eine besondere ärztliche Verantwortung, sich zu vergewissern, ob die Op dem Wohl des Patienten dient. (mn)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram