Fernbehandlung
Ärztekammer verschiebt Entscheidung
ROSTOCK. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung über eine ausschließliche Fernbehandlung verschoben. Wie die Kammer nach der Diskussion in der Kammerversammlung mitteilte, sehen die Delegierten noch Risiken für Ärzte und Patienten, wenn eine ausschließliche Fernbehandlung zugelassen wird. Insbesondere Haftungsfragen halten sie für nicht ausreichend geklärt.
Das Thema soll nun zunächst in Ausschüssen weiter behandelt werden, bevor es der Kammerversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Viele andere Kammern haben hingegen bereits ihre Berufsordnungen geändert. (di)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


