E-Heilberufausweis

Alternativloses Register

Die Regierung hält am Zeitplan zum Aufbau des elektronischen Gesundheitsberuferegisters fest. Große Aufmerksamkeit genießen die nicht verkammerten Gesundheitsfachberufe.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Einrichtung des elektronischen Berufsregisters der Gesundheitsberufe (eGBR) ohne Zeitverzug vonstattengeht und verfolgt deshalb auch keine Alternativstrategie, wie es aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorgeht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder die ihnen obliegenden Aufgaben rechtzeitig so erfüllen werden, dass ein Zugriff der jeweiligen Gesundheitsberufe gewährleistet ist", heißt es in der Antwort.

Gefragt hatten die Grünen, welche Alternativstrategie die Bundesregierung für den Fall verfolge, dass sich die Aufnahme des Routinebetriebs des eGBR noch über einen längeren Zeitraum hinziehe, "während schon Regelungen in Kraft treten, die einen Zugriff der Gesundheitsberufe auf die Telematikinfrastruktur erfordern, wie beispielsweise das Notfalldatenmanagement oder die Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger in Altenpflegeeinrichtungen".

Startzeitpunkt nicht genannt

Das eGBR soll als länderübergreifende Stelle unter anderem für die Registrierung und Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dienen. Zum Zeitpunkt des Startschusses für das eGBR befragt, antwortet die Regierung, ohne einen konkreten Zeitpunkt zu benennen: "Nach Auskunft des für die Errichtung des eGBR von den Ländern beauftragten Landes Nordrhein-Westfalen kann der Staatsvertrag ab einem noch zu definierenden Zeitpunkt in Kraft treten, sofern das Sitzland und sieben weitere Länder Ratifikationsurkunden hinterlegt haben."

Mehr als 50 nicht verkammerte Gesundheitsfachberufe hatten in der Vergangenheit bereits Interesse an einem elektronischen Berufsausweis (eBA) bekundet. Die Grünen wollten wissen, wie sichergestellt sei, dass tatsächlich nur berechtigte Vertreter der betreffenden Berufe Zugang zum eBA hätten.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen die Umsetzung des Ausgabeprozesses für eBA für die betreffende Zielgruppe praktisch erprobt worden sei. "Im Hinblick auf die dabei notwendige sichere Identifizierung der Antragsteller und die Überprüfung der Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. zum Führen einer Berufsbezeichnung in einem gesetzlich geregelten Beruf sind verschiedene Lösungsansätze entwickelt worden, um sicherzustellen, dass eBA nur an Berechtigte ausgegeben werden und bei Entfallen der Grundlage für die Berechtigung elektronisch gesperrt sowie physisch eingezogen werden können."

Einbeziehung der Berufsbehörden

Es seien auch geeignete Wege für eine Einbeziehung der in den jeweiligen Berufen länderspezifisch zuständigen Berufsbehörden prototypisch erprobt worden. "Aus dem Pilotprojekt resultierten umfangreiche Erkenntnisse bezüglich der zur Antragsbearbeitung notwendigen Informationen seitens der Antragsteller, der Möglichkeiten und Begrenzungen, das Antragsverfahren papierarm und weit gehend IT-gestützt zu gestalten, sowie der praktischen Anforderungen mit Blick auf die Akzeptanz bei Berufsgruppen wie insbesondere nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegeberufen", heißt es ergänzend.

Zum Aufgabenspektrum des eGBR befragt, nennt die Regierung neben der Ausgabe von eHBA und eBA die Sperrung der Authentifizierungsfunktion, soweit nicht eine andere Stelle nach Bundes- oder Landesrecht zuständig sei.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Unnötige Verzögerungen bei der TI

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