Kommentar zu DiGA

Apps auf Rezept: Kolibris in Ärztehand

Apps auf Rezept sind offenbar nicht auf dem Weg zum großen therapeutischen Parallelmarkt der Kassen. Aber Ärzte sind weiter gefordert.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Digitale Gesundheitsanwendungen sind in der ärztlichen Versorgung weiter Kolibris. Aber immerhin: Die Zahl der von der GKV erstatteten DiGA steigt. Dass neun von zehn DiGA ärztlich verordnet werden, zeigt, dass die Befürchtungen, wonach hier ein kassendominierter, digitaltherapeutischer Parallelmarkt entstehen könnte, weil Patienten eine DiGA auch direkt bei der Kasse beantragen können, wohl übertrieben waren.

Dass es noch Optimierungsbedarf gibt, ist unstrittig. Die elektronische DiGA-Verordnung ist aus ärztlicher Sicht eher von untergeordnetem Interesse. Viel wichtiger ist, dass die DiGA-Daten für die ärztliche Dokumentation strukturiert, und nicht nur als Pdf-Dokument, zur Verfügung gestellt werden. Solange das nicht gewährleistet ist, bedeutet DiGA für den Arzt Zusatzaufwand.

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Dass hier der Weg über die elektronische Patientenakte gegangen werden soll, ist politisch verständlich, für eine zügige Verbreitung von DiGA aber nicht so wahnsinnig hilfreich. Warum nicht auch den direkten Weg stärker fördern, etwa durch Anforderungen im BfArM-Zulassungsverfahren? Ebenfalls nicht sehr hilfreich sind Versuche, DiGA durch Bezahlmodelle auf Ebene der Praxis-IT zu inzentivieren. Die Compliance-Regeln bei Arzneimitteln sollten auch für digitale Therapien gelten.

Schreiben Sie dem Autor: wi@springer.com

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