Arzt will wegen Reform Kurzarbeitergeld

DARMSTADT (dpa/eb). Ein Arzt aus Offenbach klagt wegen der Gesundheitsreform 2004 auf Kurzarbeitergeld für seine Beschäftigten. Durch die Einsparungen sei die Zahl seiner Patienten eingebrochen.

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Das Berufungsverfahren ist am 28. Januar vor dem Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Die Bundesagentur für Arbeit und das Sozialgericht Frankfurt/Main hatten die Anträge des Mannes abgewiesen, wie das Landessozialgericht mitteilte.

Die Verhandlung ist öffentlich (Az.: L 7 AL 80/08). Der Anwalt des Arztes wollte sich nicht äußern. Bereits 2009 hatten 38 bayerische Praxen Kurzarbeitergeld beantragt, die Arbeitsagentur lehnte die Anträge allerdings ab.

Der Hautarzt verweist laut Mitteilung auf das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Modernisierungsgesetz genannt.

Dadurch sei es zu einem unvermeidbaren Arbeitsausfall gekommen. Zwei Teilzeitbeschäftigte hätten weniger zu tun gehabt.

Konkret verlangt der Mediziner Kurzarbeitergeld für Februar 2004 bis August 2004. Laut Landessozialgericht handelt es sich vermutlich um einige tausend Euro.

Die Bundesagentur argumentierte den Angaben zufolge, der Arbeitsausfall habe mit wirtschaftlichen Ursachen nichts zu tun.

Er sei auch nicht vorübergehend. Mit der Gesundheitsreform werde ja gerade eben eine langfristige Senkung der Gesundheitskosten angestrebt.

Das Sozialgericht Frankfurt meinte, Kurzarbeitergeld könne nur bei erheblichem Arbeitsausfall beansprucht werden. Der Arzt hätte auch reagieren können. So hätte er eine Mitarbeiterin entlassen und somit Härten auffangen können.

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