Arzthelferinnen-Verband rügt Kurzarbeit

NEU-ISENBURG(reh). Der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) lehnt "ärztlich verordnete Kurzarbeit" in Arztpraxen ab. Die Streitigkeiten der Ärzte um ihre Honorare hätten mit der Wirtschaftskrise nichts zu tun.

Veröffentlicht:

Auslöser für diese Äußerung des VmF war ein Bericht der Süddeutschen Zeitung über 38 Fachärzte aus dem Kreis Rosenheim (Bayern), denen die örtliche Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter/innen nicht genehmigt hatte (wir berichteten).

In einer schriftlichen Stellungnahme lehnt der VmF "das Vorgehen dieser Arbeitgeber entschieden ab" und erklärt weiter: "Weil Ärzte die Verteilung ihrer Honorare nicht in den Griff bekommen, versuchen sie, die Folgen auf die Mitarbeiterinnen abzuwälzen und Kurzarbeitergeld zweckzuentfremden."

Das Kurzarbeitergeld sei als Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Zeiten der Wirtschaftskrise vorgesehen. In Praxen sei derzeit kein erheblicher Arbeitsausfall gegeben, der auf wirtschaftlichen Ursachen beruhe, so der VmF. Die Zahl der Patienten, die Ärzte aufsuchten, sei konstant. Damit liege keine Voraussetzung für Kurzarbeitergeld vor. Die Honorarreform rechtfertige den Bezug nicht.

Für den berechtigten Antrag auf Kurzarbeitergeld müssten zudem bereits bei Antragsstellung erhebliche Umsatzeinbußen vorliegen. "Auch das ist bisher nicht der Fall", erklärt der VmF.

Und dass Kassenpatienten nur noch vormittags behandelt würden, sieht der VmF eher als ein von den Ärzten gewollten Arbeitsausfall.

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