Nomenklatur
Aus „Chirotherapie“ wird im EBM „Manuelle Medizin“
Berlin. Keine große Sache: Die bis dato im EBM an verschiedenen Stellen aufgeführte Bezeichnung „Chirotherapie“ wird in „Manuelle Medizin“ geändert. Der entsprechende BA-Beschluss ist zum 1. Oktober wirksam. Demnach heißen die Abschnitte 30.2. und 30.2.1 künftig „Manuelle Medizin und Hyperbare Sauerstofftherapie“ sowie „Manuelle Medizin“. Aus der Bezeichnung „Chirotherapeutischer Eingriff“ zu den GOP 30200 und 302001 (Wirbelsäule) wird „Manualmedizinischer EIngriff“.
Wie die KBV erläutert, folgt die Umbenennung einer entsprechenden Änderung der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aus 2018. Für Vertragsärzte, so die KBV, die eine Zusatzbezeichnung gemäß der vordem gültigen Weiterbildungsordnung erworben habe, „ändert sich nichts. Sie können die betreffenden Leistungen weiterhin wie bisher abrechnen“. (cw)