Arbeitszimmer

BFH erlaubt doppelten Steuerabzug

Der Bundesfinanzhof lenkt ein: Ein und dasselbe Arbeitszimmer kann durchaus die Steuerlast mehrerer Personen senken.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Nutzen mehrere Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder einzeln bis zu 1250 Euro steuerlich geltend machen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Er gab damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer für ein "häusliches Arbeitszimmer" Kosten von bis zu 1250 Euro pro Jahr geltend machen, wenn sie für notwendige Tätigkeiten in ihrem Betrieb keinen Arbeitsplatz zur Verfügung haben.

Nach bisheriger Rechtsprechung auch des Bundesfinanzhofs galt diese Obergrenze "objektbezogen". Im entschiedenen Fall hatte daher das Finanzgericht Stuttgart einem Lehrerehepaar, das für Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzte, den doppelten Steuerabzug verweigert (wir berichteten).

Der BFH hob dieses Urteil nun überraschend auf. Die Obergrenze sei nicht "objektbezogen", sondern "personenbezogen anzuwenden". Der Steuerabzug sei jedem Steuerpflichtigen einzeln zu gewähren, der die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Diese soll in diesem Fall das Finanzgericht Stuttgart nun noch prüfen. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: VI R 53/12

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