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Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt

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MÜNCHEN (eb). Jeder siebte vermutete Behandlungsfehler erweist sich laut der AOK Bayern tatsächlich als Behandlungsfehler. Dies belege eine Auswertung der Kasse. Danach hat die AOK Bayern in den vergangenen zehn Jahren fast 21 400 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten.

In 8573 Fällen habe die Kasse ein für die Versicherten kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bei rund 3130 Gutachten hätten die Experten einen Behandlungsfehler bestätigt. Dies entspreche etwa 15 Prozent der Beratungen.

Dabei geht die Kasse davon aus, dass die von ihr unterstützten Opfer der Behandlungsfehler im Rahmen von Vergleichen und Prozessen seit 2000 Entschädigungen im gleichen Umfang geltend machen konnten wie die Kasse, nämlich über 40 Millionen Euro. Allerdings handele es sich bei etwa 85 Prozent um einfache Behandlungsfehler.

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern sieht unter anderem Handlungsbedarf hinsichtlich der Dokumentations- und Aufklärungspflichten. "Mangelhafte Behandlungs-Dokumentationen dürfen nicht zu Lasten der Patienten gehen", sagte Fritz Schösser, Vorsitzender des Verwaltungsrats. Die Aufklärung von Patienten sei insbesondere auch im ambulanten Bereich zu dokumentieren und dem Patienten eine Kopie auszuhändigen.

Außerdem betonte der Verwaltungsrat in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit einer neuen Fehlerkultur. Es gehe nicht primär um die Suche nach Schuldigen, sondern um eine nüchterne Analyse der häufig komplexen Ursachen auf der persönlichen und der System-Ebene.

Der Vorstandschef der AOK Bayern Dr. Helmut Platzer erklärte, dass die Kasse nicht auf Konfrontation, sondern auf Kooperation mit den Leistungserbringern setze. Bei Vorliegen wissenschaftlich belastbarer Fehleranalysen sei es durchaus denkbar, Strategien zur Fehlervermeidung in neue Verträge einzubauen.

Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden seit 2000 in den Bereichen Chirurgie (6925), Orthopädie (2199) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (1859).

Lesen Sie dazu auch: TV-Kritik: Horrorzahlenund verunsicherte Patienten Diagnostik, postoperative Therapie oder Anamnese: Behandlungsfehler gibt es überall

Lesen Sie dazu auch: Zöller gegen Zwangsmeldung von Behandlungsfehlern

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