Belegärzte dürfen zum Notfalldienst verdonnert werden

KÖLN (iss). KVen dürfen auch Belegärzte zum Notfalldienst heranziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden.

Veröffentlicht:
Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, so die Richter.

Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, so die Richter.

© Gina Sanders / shutterstock.com

Die Richter gaben damit in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der KV Westfalen-Lippe Recht.

Sie hatte einen Gynäkologen, der als Belegarzt tätig ist, zu Sitz- und Fahrdiensten eingeteilt.

Arzt wollte das nicht akzeptieren

Das wollte der Arzt nicht akzeptieren, weil der Notfalldienst mit seinen Not-, Nacht- und Wochenenddiensten im Krankenhaus kollidiere.

Dieses Argument wies das LSG zurück.

Arzt muss Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen

Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, hielten sie fest. Mit der Organisation durch die gesamte Ärzteschaft werde der einzelne Arzt von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet.

Dafür müsse er auch über das übliche Maß hinausgehende Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen.

Ob im konkreten Einzelfall schwerwiegende Gründe eine Befreiung des Gynäkologen von der Pflicht zum Notfalldienst rechtfertigen können, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt.

Az.: L 11 KA 57/11 B ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?