Beschwerden über Versicherungen nehmen ab

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KÖLN (iss). Versicherer sind berechtigt, Kunden mit einer genetischen Krankheitsdisposition, die sich bereits manifestiert hat und voraussehbar zu einer Berufsunfähigkeit führt, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu verweigern. Zu diesem Ergebnis kam Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch bei der Prüfung einer Beschwerde. Die Kontrahierungsfreiheit des Versicherers lasse eine unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung zu, wenn sie auf den anerkannten Prinzipien der risikoadäquaten Kalkulation beruhe, führt der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs in seinem Jahresbericht 2009 aus. 

"Eine angemessene Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist in solchen Fällen kein privatversicherungsrechtlich zu lösendes Problem, sondern eine sozialpolitische Aufgabe."Mit 359 zulässigen Beschwerden im vergangenen Jahr gehörte die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu den Arbeitsschwerpunkten der Schiedsstelle. "Die Bedeutung dieser Sparte in der Arbeit des Ombudsmanns liegt jedoch in der Tragweite seiner Entscheidungen für den Beschwerdeführer", heißt es im Tätigkeitsbericht.

Insgesamt gingen beim Ombudsmann im vergangenen Jahr 18 145 Beschwerden ein, das waren 3,7 Prozent weniger als 2008. 27,5 Prozent der Beschwerden waren unzulässig. Bei den übrigen bildeten mit einem Anteil von 39,3 Prozent Lebens- und Rentenversicherungen den Schwerpunkt. Hier verzeichnete Hirsch insbesondere einen Anstieg bei Riester- und Basisrenten. Versicherte monierten die hohen Verwaltungskosten und zu hohe Übertragungskosten beim Wechsel des Anbieters.

In der Lebensversicherung hatten die Kunden mit 18,1 Prozent eine geringere Erfolgsquote als in den übrigen Sparten, in denen sie 37,6 Prozent betrug. Ein Grund für das häufige Scheitern von Beschwerden in der Lebensversicherung liegt darin, dass sie sich häufig gegen die Standmitteilungen, die Höhe der Überschüsse oder der Ablaufleistungen richten. Die Werte seien in der Regel nicht zu beanstanden, allerdings die unklare oder missverständliche Form der Mitteilung, so Hirsch.

Häufig beschwerten sich Kunden auch über Rechtsschutz- (13,9 Prozent der Beschwerden) und die Autoversicherer (5,6 Prozent). In der Kfz-Versicherung stieg die Zahl der Eingaben beim Abschluss von Verträgen über das Internet. Der elektronische Geschäftsweg führe dazu, dass die Versicherten nicht alle die Informationen erhielten, die für den Vertrag und die endgültige Entscheidung wesentlich seien, erläutert Hirsch.

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