Personaleinsatz

Betriebsrat darf bei Dienstplan mitreden

Eine Klinik darf das Mitbestimmungsrecht bei der Dienstplangestaltung nicht übergehen.

Veröffentlicht:

Berlin. Klinikbetreiber dürfen Dienstpläne für das Pflegepersonal nicht am Betriebsrat vorbei anordnen. Das verletzt das Mitbestimmungsrecht und lässt sich jedenfalls nicht langfristig mit der Sicherstellung der Patientenversorgung rechtfertigen, urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Dabei ging es um die landeseigenen Vivantes-Kliniken in Berlin. Der Arbeitgeber hatte eine „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit“ zum August 2016 gekündigt. Für den Betriebsrat war dies Anlass, sich die monatlich über 570 Dienstpläne ganz genau anzusehen. Einzelne fielen durch, darunter ein erstmalig erstellter Dienstplan für das Pflegepersonal einer Endoskopie-Abteilung. Nach zwei Ablehnungen durch die Arbeitnehmervertreter ordnete die Klinikleitung die entsprechenden Dienstzeiten einseitig an, ohne die Einigungsstelle anzurufen.

Wenn es keine Einigung gebe, müsse die Klinik die Abteilung eben schließen, meinte der Betriebsrat in seiner Klage. Das Arbeitsgericht Berlin hielt dies noch für unverhältnismäßig. Die Klinik sei auch den Patienten verpflichtet.

Dem widersprach nun das LAG. Danach darf der strittige Dienstplan nicht angewendet werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sehe Mitbestimmungvertretung vor. Komme es zu keiner Einigung, sei die Einigungsstelle gefragt. Auf die Sicherstellung der Patientenversorgung könne sich der Arbeitgeber nicht berufen. Hier sei genug Zeit für eine Schlichtung gewesen. Um die Einigung über Dienstpläne zu beschleunigen, stehe es dem Klinikkonzern auch frei, für jedes Haus einen eigenen Betriebsrat wählen zu lassen. (fl/mwo)

LAG Berlin-Brandenburg Az.: 2 TaBV 908/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abrechnungsstreit

Bayerns Sozialgerichte klagen über Prozessflut

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Arzt erläutert seinem Patienten mit Fettlebererkrankung anhand eines Anatomiemodell der Leber die prognostischen Risiken.

© manassanant / stock.adobe.com

Hepatisches Risiko erhöht

Schlank und MASLD – das macht der Leber schwer zu schaffen

Eine Hand lehnt demonstrativ eine Spritze ab.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!