Bewährungsstrafe und Berufsverbot für Methadon-Arzt

COBURG (dda). Leichtsinnig und schlampig soll ein 58-jähriger Allgemeinarzt aus dem Landkreis Lichtenfels Heroinsüchtige über mehrere Jahre mit der Ersatzdroge Methadon versorgt haben. Das Landgericht in Coburg verurteilte ihn deshalb zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln und zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

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Das Gericht verhängte gegen den 58-Jährigen außerdem ein Berufsverbot von fünf Jahren, jedoch beschränkt auf die Behandlung von Süchtigen. 

Es begründete dies damit, dass dem Mediziner in seiner normalen Tätigkeit als Arzt keine Fehler nachgewiesen werden konnten.In der 43-Seiten-Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, bei 45 Patienten zwischen 2001 bis 2003 wiederholt gegen die "ordnungsgemäße Substitutionsbehandlung" verstoßen und dabei 4662 Rezepte leichtfertig ausgestellt zu haben. Die Abhängigen hätten die Ersatzdroge von ihm manchmal schon nach dem ersten Praxisbesuch in Wochenrationen und ohne genaue Untersuchungen als "Take-Home-Rezepte" mit nach Hause bekommen. 

Nach weiteren Vorwürfen der Anklage soll sich der Mediziner mit den Verordnungen langfristige und regelmäßige Einnahmequelle verschafft und gegen die ärztliche Kunst verstoßen haben.

Reuig und einsichtig zeigte sich der Arzt vor Gericht. Er gab zu: "Ich habe Fehler gemacht und davon einige sehr dumme." Von den Verschreibungen habe er jedoch finanziell kaum profitiert.

Als strafmildernd wertete der Richter das lange Ermittlungsverfahren, die Reue und das Geständnis des Angeklagten und dass dieser nicht aus "übermäßigem Gewinnstreben" gehandelt habe.

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