Corona

COVID-19: Unlauteres Angebot zur Belegschafts-Testung

Bereichert sich ein Corona-Testanbieter auf Kosten des Steuerzahlers, wenn er Arbeitgebern kostenlose Belegschaftstestungen anbietet? Die Wettbewerbszentrale ist an einem Fall dran.

Veröffentlicht:
Gleiche Chancen für alle. Die Wettbewerbszentrale passt auf, dass sich keiner einen unzulässigen Vorteil verschafft. Das gilt auch für Corona-Testzentren

Gleiche Chancen für alle. Die Wettbewerbszentrale passt auf, dass sich keiner einen unzulässigen Vorteil verschafft. Das gilt auch für Corona-Testzentren

© styleuneed / stock.adobe.com

Bad Homburg. Die Wettbewerbszentrale geht gegen ein Testzentrum vor, das Arbeitgebern SARS-CoV-2-Diagnostik mit dem Versprechen anbietet, die Kosten dafür zahle die öffentliche Hand. Wie die Bad Homburger Wettbewerbshüter am Dienstag mitteilten, haben sie beim Landgericht Mannheim bereits eine Einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Testzentrums erwirkt (Az 25 O 36/21, noch nicht rechtskräftig).

Das beklagte Zentrum habe bei Unternehmen für Testungen „in Ihrem Hause“ geworben, heißt es, und dabei behauptet, „die Finanzierung erfolgt durch die Bundesregierung.“ Was nach Ansicht der Wettbewerbszentrale jedoch irreführend ist, da lediglich Bürgertestungen gemäß Coronavirus-Testverordnung kostenlos sind, nicht hingegen Tests, die Arbeitgeber laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ihren Mitarbeitern wenigstens zweimal wöchentlich auf eigene Rechnung anzubieten verpflichtet sind.

Wettbewerber gab den Hinweis

„Ein solches Angebot verzerrt den Wettbewerb in zweifacher Hinsicht“, erläutert Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und verantwortlich für Rechtsfragen zur Gesundheitswirtschaft. Köber: „Zum einen erschließen sich Testzentren in unlauterer Weise neue Kundenkreise, zum anderen ersparen sich Arbeitgeber, die auf derartige Angebote eingehen, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern erhebliche Kosten für Schnelltests.“ Aufmerksam auf die Offerte sei man durch einen Wettbewerber gemacht worden, selbst Testzentrumsbetreiber.

Zur Bekräftigung ihrer Position verweist Köber außerdem auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, wonach „Unternehmen, wenn sie ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, selber für die Kosten aufkommen“.

Ob es in der aufgegriffenen Angelegenheit zu einem Hauptsacheverfahren kommt, sei noch nicht abzusehen, so Köber auf Nachfrage. Die Gegenseite habe bisher keinerlei Reaktion gezeigt, weder auf die Abmahnung, noch auf die Einstweilige Verfügung. In zwei Wochen wolle sie das Unternehmen anschreiben und auffordern, die EV als endgültig anzuerkennen. Weitere Fälle dieser Art seien ihr nicht bekannt. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Lesetipps
Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen

Ein Mann schaut auf seine Smartwatch und auf sein Smartphone

© vm / Getty Images

Hypertonie

Smartwatch und Co.: Wie weit ist die manschettenlose Blutdruckmessung?