Zuschläge

Chroniker bringen ab Juli zwei Euro mehr

Bei zwei Arzt-Patienten-Kontakten mit chronisch Kranken erhalten Haus- und Kinderärzte ab 1. Juli rund zwei Euro mehr. Das ergibt sich aus der Neubewertung des "großen" Chronikerzuschlags.

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Passt zwischen zwei Finger: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker.

Passt zwischen zwei Finger: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker.

© E. Teister / blickwinkel / dpa

BERLIN. Die Analyse der Abrechnungsdaten zum neuen Hausarzt-EBM, die Anfang des Monats vorgestellt worden ist, hat schnell zu Konsequenzen geführt: Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass die Chronikerzuschläge zum 1. Juli in der Systematik geändert und um 20 Punkte aufgewertet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es zu zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten kommt.

Hintergrund ist, dass der Leistungsbedarf für die Betreuung chronisch Kranker nach dem neuen Hausarzt-EBM deutlich zurückgegangen war. KBV-Vize Regina Feldmann hatte daraufhin bereits Nachbesserungsbedarf für die Chronikerleistungen angemeldet.

Nun haben sich Krankenkassen und KBV im Bewertungsausschuss geeinigt. Die Praxissoftware-Anbieter werden voraussichtlich Sonderupdates zum Download anbieten. Die Systematik der Chronikerleistungen für Haus- und Kinderärzte sieht jetzt folgendermaßen aus:

Der bisher "kleine" Chronikerzuschlag (EBM-Nrn. 03220 bzw. 04220), der bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und vorheriger kontinuierlicher Betreuung durch den Hausarzt, abgerechnet werden kann, bleibt mit einer Bewertung von 130 Punkten unverändert.

Der bisherige "große" Chronikerzuschlag (EBM-Nrn. 03221/04221), der bei zwei persönlichen Kontakten statt der Nrn. 03220/04220 angesetzt werden konnte, wird zu einer Zuschlagsziffer umgewandelt, die alte Ausschlussregel gilt damit nicht mehr. Der Zuschlag ist mit 40 Punkten bewertet.

Bei zwei Arzt-Patienten-Kontakten ergibt sich damit eine Aufwertung der Chronikerleistung um 20 Punkte (jetzt: 17,22 Euro ohne Abstaffelung). Das entspricht in etwa der Bewertung, wie sie vor dem 1. Oktober die alte Chronikerpauschale Nr. 03212 hatte. (ger)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.06.201416:43 Uhr

"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"!

Das hätte die KBV-Vizechefin und allgemeinärztliche Kollegin Regina Feldmann wesentlich "billiger" haben können:

Am 10.12.2013 monierte ich bereits mit einen Brief an die KBV, dass der neue Hausarzt-EBM mit seiner Systematik der GOP 03220 und 03221 einen systematischen Fehler aufweist. Die "Chronikerziffer", mit der beim Erstkontakt anzusetzenden GOP 03220 (13,00 Euro), darf in einer korrekten Vertragsarzt-Abrechnung n i c h t bei Erbringung des Zweitkontakts und der GOP 03221 (insgesamt 15,00 Euro) ersatzlos gestrichen werden.

Geradezu grotesk war der KBV-Hausarzt-EBM-Plan, die 2. Chronikerberatung bei Multimorbidität bzw. wiederholt intensivem Beratungsbedarf nur mit 2,00 Euro (in Worten: Zwei) zu bewerten. Diese offenkundige Missachtung und Minderbewertung qualifizierter hausärztlicher Tätigkeit wird auch dadurch nicht besser, dass jetzt als Köder eine Honorierung von 4 Euro als Praxis-Mehrumsatz versprochen wird. Mit einer erneuten Chroniker-Konsultation werden damit noch nicht einmal laufende Praxiskosten adäquat abgebildet, geschweige denn ein wie auch immer geartetes Arzthonorar generiert.

Die KBV täte gut daran, an sie gerichtete Mails, persönliche Anschreiben und offene Briefe zeitnah, adäquat und kostengünstig zu beantworten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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